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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die umweltpolitische Funktion, die rechtliche Stellung und die Funktion des Umweltschutz-Beauftragten im Betrieb und damit das Spannungsverhältnis Ökonomie und Ökologie dauert an, obwohl es den Betriebsbeauftragten für Umweltschutz schon seit mehr als 20 Jahren gibt, Schwab, Aufgaben und Stellung des Betriebsbeauftragten für Umweltschutz. Eigenüberwachung durch…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die umweltpolitische Funktion, die rechtliche Stellung und die Funktion des Umweltschutz-Beauftragten im Betrieb und damit das Spannungsverhältnis Ökonomie und Ökologie dauert an, obwohl es den Betriebsbeauftragten für Umweltschutz schon seit mehr als 20 Jahren gibt, Schwab, Aufgaben und Stellung des Betriebsbeauftragten für Umweltschutz. Eigenüberwachung durch Betriebsbeauftragte ist Selbstkontrolle in Ersetzung von staatlicher oder staatlich beauftragter Fremdkontrolle. Eigenverantwortliches Handeln der Betriebe ist im Ergebnis wirksamer als hoheitliche Detailregelungen, die den notwendigen kreativen Spielraum für das Umweltmanagement im Betrieb zumindest nicht fördern. Schließlich ist innere Überzeugung eine bessere Motivation als äußere Kontrolle. Dies gilt freilich nur bei verantwortungsbewusstem Handeln, also nur dann, wenn die freiwillige Selbstkontrolle sachgerecht durchgeführt wird und die Ergebnisse betrieblicher Erhebungen und Umweltrisikoprüfungen auch in konkreten Handlungsanweisungen für Planung, Organisation und Produktion umgesetzt und nicht vom Streben nach ökonomischer Effizienz verdrängt werden. Der besondere Kündigungsschutz nach § 55 Abs. 3 KrW-/AbfG iVm. § 58 Abs. 2 BImSchG setzt die Bestellung des Arbeitnehmers zum Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) voraus. Die Bestellung kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein.
Autorenporträt
Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab