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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die europäische Aktiengesellschaft ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die bereits in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten tätig sind oder erst neue Geschäfte aufbauen wollen. Die Gesellschaft firmiert mit dem Zusatz SE, welcher sich aus dem Lateinischen societas europaea ableitet. Der Drang, internationale Gesellschaften zu gründen, kam aus der Wirtschaft. Bereits 1930 wurde in Basel die Bank für internationalen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die europäische Aktiengesellschaft ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die bereits in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten tätig sind oder erst neue Geschäfte aufbauen wollen. Die Gesellschaft firmiert mit dem Zusatz SE, welcher sich aus dem Lateinischen societas europaea ableitet. Der Drang, internationale Gesellschaften zu gründen, kam aus der Wirtschaft. Bereits 1930 wurde in Basel die Bank für internationalen Zahlungsausgleich gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden weitere Gesellschaften, die auf bi- oder multilateralen staatlichen Verträgen basierten. Die Wurzeln der Europäischen Gesellschaft reichen weit zurück: . 1926 wurde auf dem 34. Deutschen Juristentag in Köln erstmals die Idee einer mehrstaatlichen Gesellschaft angeregt. Dieses Unterfangen scheiterte allerdings schon in einem frühen Stadium. . 1952 entwarf der Europarat Vorschläge für eine supranationale Rechtsform, welche Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnehmen sollte. Auch diese Aktion blieb erfolglos. . 1959 brachte Thibièrge auf dem 57. französischen Notarkongress den Vorschlag von einer europäischen Aktiengesellschaft ein. Im selben Jahr machte sich Sander bei seiner Antrittsvorlesung an der Wirtschaftshochschule in Rotterdam für die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft stark. . 1975 hatte der erste offizielle Entwurf, der ein vollständiges Aktiengesetz werden sollte, 284 Artikeln. . Die verabschiedete SE Verordnung vom 8. Oktober 2001 besitzt dagegen nur noch 70 Artikel. [...]

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