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In einer Gesellschaft mit einem stetig ansteigenden Anteil alter Menschen gewinnt die Frage nach dem Schutz ihrer Selbstbestimmung an Bedeutung. Während der Schwerpunkt öffentlicher Diskussionen zu Stichworten wie etwa 'das Patiententestament' die Sorge um die Person des beeinträchtigten Menschen betreffen, findet eine Überprüfung der Regelungen über die Vermögensverwaltung für beeinträchtigte Volljährige jedenfalls in Deutschland weniger Beachtung. Anja Fenge untersucht rechtsvergleichend die Rahmenbedingungen der Vermögensverwaltung für beeinträchtigte Volljährige im schottischen,…mehr

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Produktbeschreibung
In einer Gesellschaft mit einem stetig ansteigenden Anteil alter Menschen gewinnt die Frage nach dem Schutz ihrer Selbstbestimmung an Bedeutung. Während der Schwerpunkt öffentlicher Diskussionen zu Stichworten wie etwa 'das Patiententestament' die Sorge um die Person des beeinträchtigten Menschen betreffen, findet eine Überprüfung der Regelungen über die Vermögensverwaltung für beeinträchtigte Volljährige jedenfalls in Deutschland weniger Beachtung. Anja Fenge untersucht rechtsvergleichend die Rahmenbedingungen der Vermögensverwaltung für beeinträchtigte Volljährige im schottischen, US-amerikanischen und deutschen Recht. Besondere Beachtung findet hierbei die jüngste Reform des schottischen Rechts durch den Adults with Incapacity (Scotland) Act 2000. Der Methode der funktionalen Rechtsvergleichung folgend arbeitet die Autorin die Strukturen der drei Rechtssysteme heraus. Die rechtsvergleichende Analyse zeigt, daß trotz verschiedener Regelungsansätze die gleichen Zielsetzungen in den drei betrachteten Rechtsordnungen und deren Reformen wiederzufinden sind. Hiernach sind die betroffenen Menschen als Individuen mit unterschiedlichen Wünschen und gleichwertigen Rechten anzuerkennen. Dem Spannungsverhältnis zwischen Schutz des Betroffenen und der Anerkennung seiner Rechte und Förderung seiner Selbstbestimmung müssen rechtliche Regelungen der Vermögensverwaltung Rechnung tragen. Anja Fenge weist nach, daß hierfür aus dem Rechtsvergleich Reformansätze für das deutsche Recht, insbesondere der Betreuung und der Vorsorgevollmacht, gewonnen werden können. Geboren 1965; 1986-92 Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld, Genf und Köln; 1990-98 Tätigkeit als studentische, später wissenschaftliche Hilfskraft bzw. Mitarbeiterin am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln; 1994-95 LL.M. Studiengang in Schottland, Edinburgh; 1997 Zweites Staatsexamen; seit 1998 Rechtsanwältin.

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