Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Verordnungen und Vorschriften Königlich Preu- ßischer Behörden zur Wiederbelebung fcheintodter Menschen -- 1. Verfügung der Königlichen Regierung zu Potsdam, die Wiederbelebungsversuche der Scheintodten betreffend, vom 10. Februar 1821 -- 2. Anweisung zur zweckmäßigen Behandlung und Rettung der Scheintodten oder durch plötzliche Zufälle verunglückter Personen, herausgegeben auf Veranlassung des König!. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten, Berlin 1820. Enthält -- 3. Hülfleistung in plötzlichen Krankheit-- und andern gefährlichen Zufällen -- 4- Die Wasserscheu bei Menschen und Thieren -- 5. Belehrungen von den Ursachen und Kennzeichen der Hundswuth und den Vorbeugungsmitteln, nebst Behandlung der beschädigten Personen -- 6. Da» Königliche Ministerium der Medicinal-Angelegenheiten macht den Provinzialbehörden eine neue Ansicht der Wasserscheu bekannt, den 5. Nov. 1821 -- 7. Die Verhütung von Unglücksfällen, eine Bekanntmachung der Regierung zu Frankfurt v. 13. Aug. 1818 -- g. Ueber den Scheintod und die Verhütung des Lebendigbegrabens -- 9. Errichtung der Leichen- oder Todtenhänfer -- 10. Vorschlag zu einem Familienbündnisse -- 11. Leichenbegängnisse als Ursache der Krankheit u des Todes -- 12. Möglichste Sicherstellung gegen ansteckende Krankheiten -- 13. Vorsichtsktgeln bei Gewittern
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