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  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Um einen Anspruch gegen B aus § 97 I UrhG geltend machen zu können, müsste der K ein Urheberrecht an dem Tripp Trapp Stuhl zustehen. Dazu müsste das deutsche Urheberrecht auf den Sachverhalt anwendbar sein. Das deutsche Urheberrecht gilt für alle in Deutschland stattfindenden Verwertungshandlungen, unabhängig von der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Um einen Anspruch gegen B aus § 97 I UrhG geltend machen zu können, müsste der K ein Urheberrecht an dem Tripp Trapp Stuhl zustehen. Dazu müsste das deutsche Urheberrecht auf den Sachverhalt anwendbar sein. Das deutsche Urheberrecht gilt für alle in Deutschland stattfindenden Verwertungshandlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Urhebers. Laut Sachverhalt bietet die B ihren "Alpha" Stuhl, über die Internetplattform Ebay, zum Kauf an, so dass dieser auch in Deutschland erworben werden kann1. Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird, Art. 8 I ROM- II- VO. Somit ist das UrhG auf den Sachverhalt anwendbar. [...]

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