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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Bremen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland nutzen mittlerweile über 25 Millionen Menschen das Internet , über 5,5 Millionen de-Domains (deutsche Internetadressen) wurden bereits registriert und mehr als 60 % der deutschen Betriebe sind bereits mit einer eigenen Präsenz im Internet vertreten - Tendenz steigend. Mit dieser Entwicklung hat auch der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr an Bedeutung gewonnen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Bremen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland nutzen mittlerweile über 25 Millionen Menschen das Internet , über 5,5 Millionen de-Domains (deutsche Internetadressen) wurden bereits registriert und mehr als 60 % der deutschen Betriebe sind bereits mit einer eigenen Präsenz im Internet vertreten - Tendenz steigend. Mit dieser Entwicklung hat auch der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr an Bedeutung gewonnen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit ausgewählten Fragen aus dem Bereich des Vertragsschlusses im Internet. Im Besonderen wird die Thematik der elektronischen Willenserklärung sowie der digitalen Signatur behandelt. Dabei habe ich das Hauptaugenmerk auf die Willenserklärungen per e-Mail und via Mausklick im WWW (World Wide Web) gelegt. Bei einigen Aspekten wird auch der Vergleich mit der Faxübertragung hinzugezogen. Auf folgende Fragen soll in dieser Arbeit im wesentlichen eingegangen werden: · Erfüllt eine elektronische Willenserklärung, die auf einen Rechtsfolgewillen gerichtet ist, die Voraussetzungen einer Willenserklärung? Diese Frage stellt sich dabei allein bei sogenannten Computererklärungen, die ohne unmittelbares menschliches Zutun abgegeben werden (Stichwort: automatische Lagerbestandskontrolle). · Sind Angebotsseiten im Internet als rechtlich bindende Erklärungen zu werten? Dies kann insbesondere fraglich sein, wenn eine Vertragserfüllung über den direkten elektronischen Zahlungsverkehr abgewickelt werden soll. · Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt werden elektronische Willenserklärungen wirksam? Zu klären ist der Zusammenhang, wann etwa bei einer per e-Mail abgegebenen Erklärung der Zugang stattfindet und wie eventuelle Zugangshindernisse zu bewerten sind. · Schließlich sollen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 126, 126 a BGB näher betrachtet werden. Danach ist es nun möglich, dass die für eine Willenserklärung zwingend vorgesehene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt wird. Die Voraussetzungen, unter denen dies möglich ist, sollen erörtert werden. Dabei soll schwerpunktmäßig die sogenannte "qualifizierte elektronische Signatur" einer Betrachtung unterzogen werden. Was ist das Wesen dieser Signatur? [...]