Um Glaubwürdigkeit und Akzeptanz zu vermitteln, muss die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Mechanismen etablieren, die in der Lage sind, eine gewisse Vorhersehbarkeit und Vergleichbarkeit ihrer Entscheidungen zu schaffen. Dies gelingt nur durch kohärente Anspruchsvoraussetzungen und eine gewisse Konsistenz der Entscheidungspraxis. Ist die Rechtsfortbildung durch Investitionsschiedsgerichte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Investitionsrechts dazu das geeignete Instrument? Der Autor untersucht dies anhand der Entwicklung von immateriellem Schadensersatz (moral damages) im Investitionsrecht, für die noch kein kohärenter Umgang besteht, und entwickelt vor diesem Hintergrund Handlungsempfehlungen für Investitionsschiedsgerichte.