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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Hausarbeit wird das Thema der Remonstration, in Bezug auf den Fall Daschner, aus beamtenrechtlichen Gesichtspunkten dargestellt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Kriminalbeamte Ennigkeit, welcher von Daschner angewiesen wurde, unmittelbaren Zwang an einem Verdächtigen anzuwenden, hätte remonstrieren müssen. Kein blinder Gehorsam, sondern eigenverantwortliche Amtsführung. So könnte der § 36 BeamtStG inhaltlich überschrieben werden. Der Beamte wird…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Hausarbeit wird das Thema der Remonstration, in Bezug auf den Fall Daschner, aus beamtenrechtlichen Gesichtspunkten dargestellt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Kriminalbeamte Ennigkeit, welcher von Daschner angewiesen wurde, unmittelbaren Zwang an einem Verdächtigen anzuwenden, hätte remonstrieren müssen. Kein blinder Gehorsam, sondern eigenverantwortliche Amtsführung. So könnte der § 36 BeamtStG inhaltlich überschrieben werden. Der Beamte wird in die volle persönliche Verantwortung genommen, um seine dienstlichen Handlungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Diese Prüfung bezieht sich nicht nur auf eigene Entschlüsse, sondern ebenso auf die Anordnung des Vorgesetzten. Sollte demnach ein Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Anordnung bestehen, so folgt die Pflicht zur Remonstration.