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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Hersteller eines Wegmesssystems mit integriertem Endschalter lieferte seine Produkte an einen Hersteller von Werkzeugmaschinen. Das Messsystem wird in der Werkzeugmaschine verbaut und über einen Vertriebspartner an den Endkunden ausgeliefert. Bei einer vorgeschriebenen Wartung beim Anwender kommt es zu einer Fehlfunktion des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Hersteller eines Wegmesssystems mit integriertem Endschalter lieferte seine Produkte an einen Hersteller von Werkzeugmaschinen. Das Messsystem wird in der Werkzeugmaschine verbaut und über einen Vertriebspartner an den Endkunden ausgeliefert. Bei einer vorgeschriebenen Wartung beim Anwender kommt es zu einer Fehlfunktion des Endschalters. In Folge dieser Fehlfunktion wird ein Mitarbeiter des Wartungspersonals schwer verletzt. Der geschilderte Sachverhalt führt zu umfangreichen Fragen und beteiligt eine Vielzahl von Personen und Unternehmen in den Klärungsprozess. Neben Zulieferer, Hersteller, Vertriebspartner und Kunden können auch der Staat mit seinen sozialen Sicherungssystemen oder die Versicherungen der Beteiligten in den Fall involviert werden. Es muss der geklärt werden, wer für den Unfall und seine Folgen die Verantwortung und Kosten übernimmt. Zudem sind ggf. Folgemaßnahmen in die Wege zu leiten, wenn es sich z.B. um einen Serienfehler handelt und eine Rückrufaktion eingeleitet werden muss. Der beschriebene Fall fällt in das Gebiet der Produkt- und Produzentenhaftung. Dieser Teil der Gesetzgebung setzt sich u.a. mit der Entschädigung von Personen auseinander, die durch ein Produkt zu Schaden gekommen sind. Vorrangig wird jedoch betrachtet, dass der Hersteller im Rahmen von z.B. Konstruktions- und Produktionsprozessen neuer Produkte sich seiner Verantwortung gegenüber den Konsumenten bewusst sein muss. Der Hersteller darf nur solche Produkte in Verkehr bringen, die hinreichend sicher sind. Der Hersteller hat somit im Rahmen der Produkt- und Produzentenhaftung eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Konsumenten und Anwender. Im Rahmen dieser Ausarbeitung soll dargestellt werden, wie Produkt- und Produzentenhaftung mit EG-Richtlinien, insbesondere jedoch der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), verbunden sind. Zudem werden die allgemeinen Pflichten sowie die Pflichten durch die neue Maschinenrichtlinie im Rahmen der Produkt- und Produzentenhaftung dargestellt.