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Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: summa cum laude, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung der Privaten Durchsetzung des Kartellrechts ist in Europa ab 2001 bis zum Erlass des Weißbuches (2008) immer gewachsen. Deutschland hat auch auf diese Entwicklungen mit dem Erlass des 7.GWB reagiert. Das türkische Recht ist seit den Reformen von Mustafa Kemal eines der Mitglieder des kontinentalen Rechtssystems. In den privatrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: summa cum laude, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung der Privaten Durchsetzung des Kartellrechts ist in Europa ab 2001 bis zum Erlass des Weißbuches (2008) immer gewachsen. Deutschland hat auch auf diese Entwicklungen mit dem Erlass des 7.GWB reagiert. Das türkische Recht ist seit den Reformen von Mustafa Kemal eines der Mitglieder des kontinentalen Rechtssystems. In den privatrechtlichen Folgen der Wettbewerbsbeschränkungen befindet sich vom traditionalen Konzept des türkischen Deliktsrechts abweichende Regelungen z.B. die Möglichkeit des Mehrfachschadensersatzanspruches. Dieser Umstand erweckt die Aufmerksamkeit, wie man die traditionellen Konzepte in der Türkei mit den abweichenden Mitteln harmonisiert. Nach der Definition des Begriffes der Privaten Durchsetzung des Kartellrechts wird der Stand der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung in europäisches-, deutsches- und türkisches Kartellrecht untersucht. Am Ende werden diese Rechtsordnungen miteinander verglichen und folgende Fragen gestellt: Wie weit das 7.GWB dem Erfordernis des Weißbuches entspricht? Inwieweit stellt die Private Durchsetzung in der Türkei eine Problematik gegenüber den völkerrechtlichen Verpflichtungen darstellt? Dann wird ein kurzer Blick auf das im anderen Teil der Erde geltende US- Kartellrecht geworfen und schließlich der Stand des europäischen-, deutschen- und türkischen Rechts gegenüber dem als klägerfreundlichsten bezeichneter US- Kartellrecht untersucht.