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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Universität Siegen, Veranstaltung: Sozialer Wandel, soziale Probleme und das informelle Hilfesystem, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist das ständige Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens gemeint. Pflegebedürftigkeit ist jedoch von Krankheit und Behinderung zu unterscheiden. Nicht jeder Kranke oder Behinderte ist pflegebedürftig, aber jeder Pflegebedürftige ist entweder krank oder behindert. Da es nicht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Universität Siegen, Veranstaltung: Sozialer Wandel, soziale Probleme und das informelle Hilfesystem, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist das ständige Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens gemeint. Pflegebedürftigkeit ist jedoch von Krankheit und Behinderung zu unterscheiden. Nicht jeder Kranke oder Behinderte ist pflegebedürftig, aber jeder Pflegebedürftige ist entweder krank oder behindert. Da es nicht immer leicht ist Pflegebedürftigkeit von Behandlungsbedürftigkeit zu unterscheiden, gibt es oft Probleme bei der Zuständigkeit der Kostenfrage, ob Krankenkasse oder Pflegekasse. Die häufigsten Erkrankungen die zur Pflegebedürftigkeit führen, sind neben Frakturen und Amputationen auch Hirngefäßerkrankungen, schwere rheumatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen der Sinnesorgane. Die Hauptmerkmale von Pflegebedürftigen sind auf jeden Fall die Mobilitätseinschränkung, durch die alltägliche Verrichtungen nicht mehr möglich sind, und psychische Beeinträchtigungen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch drei Stufen bestimmt, die jeweils unterschiedliche Leistungen nach sich ziehen: - Pflegestufe1 (erhebliche Pflegebedürftige): Zeitaufwand muss 90 Minuten betragen - Pflegestufe2 (Schwerpflegebedürftige): Zeitaufwand muss 3 Stunden betragen - Pflegestufe3 (Schwerstpflegebedürftige): Zeitaufwand muss 5 Stunden betragen.