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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll erörtert werden, ob die Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes besteht. Im ersten Teil wird auf die Struktur der parteinahen Stiftungen eingegangen. Ebenso werden die auf Bundesebene vertretenen parteinahen Stiftungen kurz vorgestellt. Nachfolgend werden ihre Aufgaben und Ziele zusammengetragen. Im dritten Teil wird auf die Finanzierung der parteinahen Stiftungen und deren Kontrolle eingegangen. Der Fokus liegt hierbei bei der Betrachtung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll erörtert werden, ob die Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes besteht. Im ersten Teil wird auf die Struktur der parteinahen Stiftungen eingegangen. Ebenso werden die auf Bundesebene vertretenen parteinahen Stiftungen kurz vorgestellt. Nachfolgend werden ihre Aufgaben und Ziele zusammengetragen. Im dritten Teil wird auf die Finanzierung der parteinahen Stiftungen und deren Kontrolle eingegangen. Der Fokus liegt hierbei bei der Betrachtung der öffentlichen Mittel sowie des Vergabeverfahrens. Abschließend werden mögliche Kritikpunkte an der Finanzierung und der Behandlung von parteinahen Stiftungen durch die Bundesregierung offengelegt. Im Jahre 2017 flossen den parteinahen Stiftungen 581,4 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zu. Dies waren 135,5 Millionen Euro mehr als fünf Jahre zuvor und im Vergleich zum Jahre 2007 stiegen die Zahlungen um 241,4 Millionen Euro. Diese Zahlen wurden durch die Bundesregierung aufgrund einer Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD im 19. Bundestag bekanntgegeben. Unter anderem die Entwicklung der Finanzierungshöhe, aber auch eine fehlende Transparenz veranlassten die Fraktion der AfD im Juni 2018, einen Gesetzesentwurf über die Rechtstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen in den Bundestag einzubringen. Dieser wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Bereits im Jahre 1992 beauftragte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker eine Kommission unabhängiger Sachverständiger, Vorschläge für eine künftige Regelung der mit der Parteienfinanzierung zusammenhängenden Fragen zu erarbeiten. In einem eigenen Kapitel ihrer Empfehlung wies die unabhängige Kommission auf Zusammenhänge zwischen Stiftungen und den ihnen nahestehenden politischen Parteien hin, rügte eine fehlende Transparenz und empfahl den Entwurf und die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung. Die Ergebnisse der Kommission wurden durch den Bundestag lediglich zur Kenntnis genommen.