5,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1.6, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: BA-Modul "Geschichte der Philosophie"; Seminar "John Locke: Über die Regierung", Sprache: Deutsch, Abstract: Der englische Philosoph John Locke (1632 – 1704) entwirft in seinem politischen Hauptwerk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ („Two Treatises on Government“, veröffentlicht 1689) seine Gesellschafts- und Staatstheorie. Er versucht eine Staatsform zu entwickeln, die der zu seiner Zeit herrschenden absoluten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1.6, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: BA-Modul "Geschichte der Philosophie"; Seminar "John Locke: Über die Regierung", Sprache: Deutsch, Abstract: Der englische Philosoph John Locke (1632 – 1704) entwirft in seinem politischen Hauptwerk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ („Two Treatises on Government“, veröffentlicht 1689) seine Gesellschafts- und Staatstheorie. Er versucht eine Staatsform zu entwickeln, die der zu seiner Zeit herrschenden absoluten Monarchie als vorzuziehende Alternative gegenübertritt. Locke konzipiert als Erster eine politische Theorie der Gewaltenteilung, die die gewählte Regierung in Judikative, Legislative und Exekutive aufgliedert. Zu Beginn seiner zweiten Abhandlung versucht er vor allem, der von ihm befürworteten staatlichen Verfassung zu einer ursächlich erklärenden Legitimation zu verhelfen. Im Folgenden sollen zuerst die von Locke verwendeten Begriffsbestimmungen des Naturzustandes und -rechts, des Kriegszustandes und der Sklaverei zusammenfassend erklärt werden. Damit soll die Basis für einen anschließenden Diskurs geschaffen werden, welcher die Staatslegitimation anhand einer kritischen Auseinandersetzung, insbesondere mit den Begriffen des Naturrechts und der Vernunft, einer Prüfung unterziehen möchte.