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Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 2,0, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem einzelnen Kind den Schutz vor Verletzungen seiner Würde und seiner Person. Die UN-Kinderkonvention bekräftigt die Rechte auf Schutz und Förderung seiner Entwicklung. Alle Kinder bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr genießen einen besonderen rechtlichen Schutz, das ein Diskriminierungsverbot ausdrücklich mit einschließt. Die seit Herbst 2000 geltende Ergänzung nach §1631 Abs. 2 BGB lautet:…mehr

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Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 2,0, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem einzelnen Kind den Schutz vor Verletzungen seiner Würde und seiner Person. Die UN-Kinderkonvention bekräftigt die Rechte auf Schutz und Förderung seiner Entwicklung. Alle Kinder bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr genießen einen besonderen rechtlichen Schutz, das ein Diskriminierungsverbot ausdrücklich mit einschließt. Die seit Herbst 2000 geltende Ergänzung nach §1631 Abs. 2 BGB lautet: "Jedes Kind hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (Kasper 2004, S.5) Der Begriff "Mobbing" ist mittlerweile den meisten Menschen aus den Medien bekannt und wird oft im Zusammenhang mit den Problemen an Schulen verwendet. Doch stellt sich die Frage, was genau eigentlich mit der Bezeichnung "Mobbing" gemeint ist und wie er mit dem Themenbereich "Schule" zusammenhängt. Sollte er vielleicht ein Thema für die Schulpädagogik sein?

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