Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,9, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Essen , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung der Arbeitslosenversicherung war Deutschland neben England eines der ersten Länder, die ein nationales Gesetz erließen. Das Gesetz trat im Juli 1927 in Kraft und wird seit Januar 1998 im SGB III geregelt. Der Begriff Arbeitslosigkeit tauchte bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts gar nicht auf. Erst durch die wirtschaftlichen Probleme trat dieser Begriff in Erscheinung. Damals galt die Arbeitslosigkeit unter der arbeitswilligen Bevölkerungsgruppe als eine unverschuldete Beschäftigungslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit stellt den deutschen Staat vor ein großes Problem. Allerdings ist Deutschland mit dem Problem der hohen Arbeitslosigkeit in Europa nicht alleine. Im direkten Vergleich zu anderen europäischen Mitgliedsstaaten mit beispielsweise Spanien (Arbeitslosenquote 26,7 %), Frankreich (Arbeitslosenquote 10,8 %) oder den Niederlanden (Arbeitslosenquote 6,9 %) sieht es auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von 5,2 % noch am Besten aus. Obwohl Deutschland im europäischen Vergleich noch gut abschneidet, ist der Kostenfaktor immer noch sehr groß. Durch den hohen Kostenfaktor müssen einige staatliche Maßnahmen gekürzt oder verschoben werden, wie etwa die Förderung von Bildung und Erziehung oder der infrastrukturelle Ausbau. Zielsetzung ist somit, alle Möglichkeiten und Mittel auszuschöpfen, die zu einer Verbesserung der Beschäftigungslosigkeit führen werden.