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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1.0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: §14 Abs. 3: ,,unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt ... wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Flugzeug gegen Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist." Dieser Abschnitt des Luftsicherheitsgesetzes galt 2004 als sehr umstritten. Das Gesetz würde hiermit zustimmen, gegebenenfalls ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn man…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1.0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: §14 Abs. 3: ,,unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt ... wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Flugzeug gegen Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist." Dieser Abschnitt des Luftsicherheitsgesetzes galt 2004 als sehr umstritten. Das Gesetz würde hiermit zustimmen, gegebenenfalls ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn man befürchten würde, von ihm könnte eine potenzielle Gefahr ausgehen, wie zum Beispiel die eines Terroranschlags wie der des 11. Septembers 2001. Es wurde 2006 abgelehnt mit der Argumentation, es würde gegen die Menschenwürde verstoßen, dem Staat die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Todesurteile zu fällen, um eventuell andere Menschenleben zu retten. Der Artikel sei absolut unvereinbar mit dem Grundgesetz. In anderen Worten stößt die rechtliche Beurteilung hier an ihre Grenzen. Doch wie steht es mit der ethischen Rechtfertigung? Ist ein Verhalten ethisch vertretbar, wenn die abgezielten Folgen moralisch sind? Diese und ähnliche Fragen zu beantworten versucht die Utilitaristische Theorie. Jede vom Menschen geschaffene Gesellschaft benötigt festgelegte, gesellschaftliche Konventionen, allgemein anerkannte Verhaltensregeln, an welche sich jeder halten muss. Diese Normen garantieren ein harmonisches Zusammenleben der Individuen, die gemeinsam einen großen, funktionierenden Zusammenschluss bilden, welchen wir als Gesellschaft bezeichnen. Als Beispiel für diese Vorschriften, seien sie nun von Gesetzgebern schriftlich festgehalten oder von Menschen einer sozialen Gruppe über Traditionen anerzogen, können wir das Tötungsverbot nennen, oder das Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit.

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