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Mit der Verabschiedung der Rom II-Verordnung ist eine neue Ära für das Internationale Privatrecht (IPR) in Europa angebrochen. Sie regelt innerhalb ihres Anwendungsbereiches seit dem 11.01.2009 das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse unionsweit einheitlich. Dabei normiert sie jedoch genau wie ihre später erlassenen 'Schwester-Verordnungen' Materien der allgemeinen Lehren und Methodik nur bruchstückhaft. Daher steht die europäische Rechtswissenschaft und -praxis vor vielen offenen Fragen, unter anderem: Mit welcher Methodik sollten Unionskollisionsnormen ausgelegt und…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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Produktbeschreibung
Mit der Verabschiedung der Rom II-Verordnung ist eine neue Ära für das Internationale Privatrecht (IPR) in Europa angebrochen. Sie regelt innerhalb ihres Anwendungsbereiches seit dem 11.01.2009 das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse unionsweit einheitlich. Dabei normiert sie jedoch genau wie ihre später erlassenen 'Schwester-Verordnungen' Materien der allgemeinen Lehren und Methodik nur bruchstückhaft. Daher steht die europäische Rechtswissenschaft und -praxis vor vielen offenen Fragen, unter anderem: Mit welcher Methodik sollten Unionskollisionsnormen ausgelegt und Lücken geschlossen werden? Wie sollte im EU-IPR qualifiziert werden? Wie sollten Vorfragen beantwortet werden? Diese und weitere methodische Fragestellungen rückt Timo Nehne in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2010-2012 Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht in Münster sowie Rechtsreferendar am Landgericht Essen (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm); 2012 Promotion; seit 2013 Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln.

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Autorenporträt
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2010-2012 Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht in Münster sowie Rechtsreferendar am Landgericht Essen (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm); 2012 Promotion; seit 2013 Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln.