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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13 Punkte/ gut, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Deutsche Bundestag hat am 30.11.2006 das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (TKGÄndG) beschlossen. Am 24.02.2007 sind weite Teile des neuen Telekommunikations- Kundenschutzes im TKG in Kraft getreten. Damit ist mit knapp dreijähriger Verzögerung die wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages in der 15. Legislaturperiode gescheiterte Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13 Punkte/ gut, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Deutsche Bundestag hat am 30.11.2006 das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (TKGÄndG) beschlossen. Am 24.02.2007 sind weite Teile des neuen Telekommunikations- Kundenschutzes im TKG in Kraft getreten. Damit ist mit knapp dreijähriger Verzögerung die wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages in der 15. Legislaturperiode gescheiterte Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 22.06.20041 vollendet worden.2 Laut Begründung der Bundesregierung3 werden mit der Gesetzesänderung auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 die bisher in der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) vom 11.12.1997 enthaltenen Regelungen in das TKG integriert und neu gefasst. Diese Arbeit widmet sich der detaillierten Besprechung der Neuregelungen im Bereich der Mehrwertdienste im nunmehr neu gefassten TKG. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Regelungen zur Preishöchstgrenze i.S. des § 66d TKG, Verbindungstrennung gemäß §66e TKG und dem so genannten Legitimationsverfahren, welches in beiden Vorschriften vorgesehen ist (vgl. § 66d Abs. 3 TKG; §66e Abs. 2 TKG).

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