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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Universität zu Köln (Seminar für Lernbehinderte), Veranstaltung: Frühförderung lernbehinderter Schüler, Sprache: Deutsch, Abstract: Behinderung ist ein komplexes, mehrere Funktionsbereiche wie Sprache, Intelligenz, Lernverhalten usw. erfassendes und beeinträchtigendes Phänomen. Kaum eine Behinderung ist eine einfache, sondern in der Regel eine Mehrfachbehinderung. Man spricht immer dann von Mehrfachbehinderung, wenn zwei oder mehrere Behinderungen zusammentreffen. Dies ist aber wie gesagt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Universität zu Köln (Seminar für Lernbehinderte), Veranstaltung: Frühförderung lernbehinderter Schüler, Sprache: Deutsch, Abstract: Behinderung ist ein komplexes, mehrere Funktionsbereiche wie Sprache, Intelligenz, Lernverhalten usw. erfassendes und beeinträchtigendes Phänomen. Kaum eine Behinderung ist eine einfache, sondern in der Regel eine Mehrfachbehinderung. Man spricht immer dann von Mehrfachbehinderung, wenn zwei oder mehrere Behinderungen zusammentreffen. Dies ist aber wie gesagt keineswegs die Ausnahme, sondern die Regel. Es gibt drei verschiedene Definitionen von Mehrfachbehinderung: 1. Zusammentreffende Behinderung, die zwangsläufig in einem Kausalzusammenhang stehen. Aus einer Behinderung (Primärbehinderung) entsteht eine weitere Behinderung (Sekundär- bzw. Folgebehinderung). Auf die Gehörlosigkeit folgt meist noch eine Sprachbehinderung. 2. Es gibt aber auch Behinderungen, die nicht in einem Kausalverhältnis zueinander stehen. Keine der zusammentreffenden Behinderungen ist Folge der anderen. Wenn z.B. Blindheit und Taubheit aufeinander treffen sind keine Zusammenhänge festzustellen. 3. Behinderungen, die nicht zwangsläufig in einem Kausalverhältnis zueinander stehen: Eine Behinderung kann Folge einer anderen sein, muss aber nicht; häufig sind die Kausalverhältnisse nicht klar ersichtlich, z.B. wenn Lernbehinderung und Verhaltensstörung sich wechselseitig bedingen.