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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, , Veranstaltung: Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Finanzierung ist grundsätzlich die Bereitstellung von Geld / Kapital zu verstehen. Finanzierungsentscheidungen sind eng mit Investitionsentscheidungen verknüpft. Vor der Kreditvergabe erfolgt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit (siehe auch unter 4.): 1) Rechtlicher Gesichtspunkt: Darf er einen Kredit aufnehmen? 2) Persönlich: Erscheint der Kreditnehmer als Person vertrauenswürdig, integer, zuverlässig? Erscheint es wahrscheinlich, dass der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, , Veranstaltung: Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Finanzierung ist grundsätzlich die Bereitstellung von Geld / Kapital zu verstehen. Finanzierungsentscheidungen sind eng mit Investitionsentscheidungen verknüpft. Vor der Kreditvergabe erfolgt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit (siehe auch unter 4.): 1) Rechtlicher Gesichtspunkt: Darf er einen Kredit aufnehmen? 2) Persönlich: Erscheint der Kreditnehmer als Person vertrauenswürdig, integer, zuverlässig? Erscheint es wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer willens ist seinen Verpflichtungen nachzukommen? 3) Wirtschaftlich: Erscheint es wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in der Lage sein wird, seinen vertraglichen Verpflichtungen zu Zinszahlungen und Tilgungen nachzukommen? Ein Investor überlegt, ob die Rentabilität einer Investition höher ist, als die Kosten der Finanzierung. Das heißt, dass der Kapitalgeber genau prüft, ob der Fremdkapitalnehmer in der Lage sein wird, den daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. 4) Möglichkeit der Finanzierung. Welche Finanzierung ist machbar? Merkmale der Finanzierung mit Fremdkapital: Bei der Fremdfinanzierung fließen, im Gegensatz zur Eigenfinanzierung, dem Unternehmen Finanzmittel von außen hin zu. Die Mittel kommen von Unternehmensfremden. Das heißt, es wird Fremdkapital bei einer Unternehmung berührt. Es entsteht die Verpflichtung das Geld zurückzuzahlen, wodurch Gläubigerrechte entstehen (z.B. Zins- u. Tilgungsanspruch). Beispiel : Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites oder Bankkredites, Emission von Schuldtiteln usw.