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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Öffentliche Güter, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die nötigen finanziellen Mittel, die der Kultur sowohl von der öffentlichen Hand, wie auch durch Private zur Verfügung gestellt werden, unterliegen immer öfter den Kosteneinsparungsprogrammen der Verantwortlichen. Die Kulturfinanzierung in Deutschland steckt in einer ihrer schwersten Krisen, die sie jemals erlebt hat. Der Hauptteil der Kulturfinanzierung in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Öffentliche Güter, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die nötigen finanziellen Mittel, die der Kultur sowohl von der öffentlichen Hand, wie auch durch Private zur Verfügung gestellt werden, unterliegen immer öfter den Kosteneinsparungsprogrammen der Verantwortlichen. Die Kulturfinanzierung in Deutschland steckt in einer ihrer schwersten Krisen, die sie jemals erlebt hat. Der Hauptteil der Kulturfinanzierung in Deutschland wird aus staatlichen und kommunalen Mitteln bestritten. Nach Angaben von Hummel beliefen sich die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kunst– und Kulturpflege im Jahre 1988 auf 10,5 Mrd. DM.1 Das Engagement des Staates reicht von der kulturellen Ausbildung an Akademien und Hochschulen, über die Trägerschaft von Musikschulen, Theatern, Museen und Bibliotheken, bis hin zur Vergabe von Stipendien und Zuschüssen an örtliche Musikvereine. Eine derartig großzügige Kulturfinanzierung aus öffentlichen Mitteln in Deutschland ist politisch gewollt.2 Das sich Deutschland als eine Kulturgesellschaft versteht, ist nicht zuletzt aus der im Grundgesetz, Art. 5 Abs. 3 enthaltenen Kunstfreiheitsgarantie –„Die Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ – ersichtlich. Dieser Artikel des GG „ ... dient als Bezugspunkt für die Annahme eines bestehenden Grundkonsenses darüber, daß Kunst der Allgemeinheit dient.“ 3 Die Kulturzuständigkeiten und damit die Kulturförderungsaufgaben sind nach der föderativen Struktur in Deutschland in den einzelnen Landesverfassungen verankert.4 Wenn also die Notwendigkeit durch den Staat gesehen wird, eine öffentliche Kulturförderung zu betreiben, so kann die Frage, die das Thema beinhaltet – „Kultur eine öffentliche Aufgabe?“ - bereits an dieser Stelle grundsätzlich bejaht werden. Da Kultur vom Staat offenbar als öffentliche Aufgabe verstanden wird, soll im Folgendem Kapitel 2 die Legitimation einer staatlichen Kulturförderung überprüft werden. Hierzu wird der besondere Gutcharakter der Kultur untersucht und anschließend bewertet. In Kapitel 3 werden dann Möglichkeiten zur Kulturfinanzierung diskutiert. Dabei erstrecken sich die Untersuchungen von einer Bertachtung der staatlichen Kulturfinanzierung, über eine Komplementärfinanzierung zwischen Staat und privater Seite, bis hin zu einer rein privaten Kulturfinanzierung. Den Abschluß der Arbeit bildet die Zusammenfassung im Kapitel 4. 1 Vgl. Hummel, M. (1992), S. 21. 2 Vgl. Heinrichs, W. (1997), S. 1. 3 Vgl. Ebker, N. (2000), S. 129. 4 Vgl. Heinrichs, W. (1993), S. 32.