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  • Format: PDF

Florian Becker nimmt die Beobachtung, daß der Staat immer öfter Gesetzesinhalte mit privaten Akteuren aushandelt, zum Anlaß einer umfassenden verfassungsrechtlichen Untersuchung solcher kooperativer und konsensualer Strukturen in der Normsetzung und schließt damit aus verfassungsrechtlicher Sicht an die Diskussion um das Phänomen kooperativer Staatlichkeit an. Der 'kooperative Staat' versucht, seine expansiv gewachsenen Aufgaben durch die Integration Privater in staatliche Funktionen zu bewältigen. Individuen und Verbände werden in diesem Zusammenhang auch und gerade an den verschiedenen…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 72.32MB
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Produktbeschreibung
Florian Becker nimmt die Beobachtung, daß der Staat immer öfter Gesetzesinhalte mit privaten Akteuren aushandelt, zum Anlaß einer umfassenden verfassungsrechtlichen Untersuchung solcher kooperativer und konsensualer Strukturen in der Normsetzung und schließt damit aus verfassungsrechtlicher Sicht an die Diskussion um das Phänomen kooperativer Staatlichkeit an. Der 'kooperative Staat' versucht, seine expansiv gewachsenen Aufgaben durch die Integration Privater in staatliche Funktionen zu bewältigen. Individuen und Verbände werden in diesem Zusammenhang auch und gerade an den verschiedenen Formen der Normsetzung beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt etwa durch Konsultation oder Anhörung von Sachverständigen und Interessenverbänden, aber auch durch den Abschluß von Normen- und Normsetzungsverträgen zwischen Staat und Privaten. Von nicht geringerer Bedeutung ist der Umstand, daß der Staat ganze Regelungsbereiche partiell oder vollständig in private Hand gibt und sich dabei in ganz unterschiedlichem Maße eine Restverantwortung vorbehält. Die wachsende Zahl kooperativer und konsensualer Strukturen in der Normsetzung ist nur vor dem Hintergrund der sozialwissenschaftlichen Steuerungsdiskussion zu verstehen. Diese analysiert Bedingungen sowie Wirkungen rechtlicher Steuerung und entwickelt Strategien zur Verbesserung von Steuerungserfolgen. Die gewonnenen Erkenntnisse können und dürfen aber die Rahmenbedingungen der Verfassung nicht ignorieren. Die juristische Dogmatik muß den Forschungsergebnissen der Sozialwissenschaften Rechnung tragen, kann sie aber letztlich nur zum Ausgangspunkt ihrer Eigenleistung nehmen, die kooperativen und konsensualen Strukturen der Normsetzung zu systematisieren und in ihren verfassungsrechtlichen Rahmen einzupassen. Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; 1997 Promotion; 1997 Master of Laws, Universität Cambridge; 2004 Habilitation, z.Zt. Professor an der Aberdeen University Law School.

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