Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der strukturellen Veranderungen des Volkerrechts auf die Staatlichkeit und das Instrument der Anerkennung. Nach vorherrschender Auffassung kommt der Anerkennung als einzelstaatliche Entscheidung deklaratorische Wirkung zu. Eine solche Annahme steht jedoch im Konflikt zu einer sich verdichtenden Volkerrechtsordnung. Ausgehend von der Nachzeichnung eines tiefgreifenden Wandels des Souveranitatsverstandnisses und der zunehmenden Gemeinwohlorientierung des Volkerrechts hinterfragt der Autor das bisherige Verstandnis der Anerkennung. Angesichts des gegenwartigen Entwicklungsstands der Volkerrechtsordnung beinhalte die Aufnahme in die Vereinten Nationen nach Art.a 4 UN-Charta zugleich eine kollektive Anerkennungsentscheidung.
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