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  • Format: PDF

Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 3, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte sind überstaatliche Rechte und sind vor allem Grundrechte, beispielsweise das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz und die körperliche Unversehrtheit. Man unterscheidet Menschenrechte von den Bürgerrechten, wie das Recht wählen zu dürfen. Sie garantieren den Schutz der Menschen auf der ganzen Welt und sind natürliche Grundrechte, die jeder individuellen Person…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 3, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte sind überstaatliche Rechte und sind vor allem Grundrechte, beispielsweise das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz und die körperliche Unversehrtheit. Man unterscheidet Menschenrechte von den Bürgerrechten, wie das Recht wählen zu dürfen. Sie garantieren den Schutz der Menschen auf der ganzen Welt und sind natürliche Grundrechte, die jeder individuellen Person uneingeschränkt zustehen, wobei es nach wie vor Staaten gibt in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Das Thema des vorliegenden Essays ist die Frage ob Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden können. Wenn es dem so ist, was wäre die Bedeutung der Menschenrechte, wenn diese nicht als moralische sondern als juridische Rechte verstanden würden. Dieser Essay versucht diese Frage zu beantworten. In einer globalisierten Welt, in der täglich Individuen unterschiedlicher sozio-kulturellem Hintergrund aufeinandertreffen, eine der bedeutendsten Fragen überhaupt, wie ein friedliches Zusammenleben überhaupt funktionieren kann. Allgemein ist gültig, dass sich hinter den Menschenrechten die Idee verbirgt, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Diese Idee scheint harmlos zu sein, doch es verfolgt hohe Ansprüche. Menschenrechte sollten universelle Kriterien aufweisen, sie müssten, außer dass sie für jeden Menschen ohne Ausnahme gelten müssen, auch identisch, das heißt für alle Menschen in gleicher Bedeutung, unteilbar und kategorisch, also bedingungslos gelten. Nach dieser Definition der Menschenrechte versteht man sie als moralisches Recht. Doch sie bildete sich durch die Einsicht in das Wesen des Menschen heraus und würde schon vor jeder positiven Rechtsetzung gelten. Daraus versteht man, dass diese genannte Konzeption der Menschenrechte verpflichtet ist zu zeigen, dass sich diese Rechte aus der Natur des Menschen herausleiten. Dieses Konzept versuchten die vorher erwähnten politischen Philosophen in der Frühen Neuzeit zu wiederlegen. Es wurde ein Naturzustand des Menschen angenommen, in dem dieser nur als Individuum ohne Bindung in eine soziale, kulturelle sowie ökonomische Umwelt existiert. Dieser soll von diesen Umständen ferngehalten werden. Falls die Individuen sich in diesem genannten Zustand für eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung entscheiden würden die jeweiligen Umstände, in denen sich die Menschen befinden, als belegt angenommen werden.

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