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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12 Punkte, Université de Lausanne (Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. April 1994 ist in Deutschland das Familiennamensrechtsgesetz in Kraft getreten. Fast genau ein Jahr später, nämlich mit 1. Mai 1995, trat in Österreich das Namensrechtsänderungsgesetz (NamRÄG ) in Kraft. Kern beider Gesetze ist eine Neuregelung des Rechts des Ehe- und des Kindesnamens, in Österreich begleitet von einer großzügigen Liberalisierung des Rechts der verwaltungsbehördlichen Namensänderung. Ziel…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12 Punkte, Université de Lausanne (Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. April 1994 ist in Deutschland das Familiennamensrechtsgesetz in Kraft getreten. Fast genau ein Jahr später, nämlich mit 1. Mai 1995, trat in Österreich das Namensrechtsänderungsgesetz (NamRÄG ) in Kraft. Kern beider Gesetze ist eine Neuregelung des Rechts des Ehe- und des Kindesnamens, in Österreich begleitet von einer großzügigen Liberalisierung des Rechts der verwaltungsbehördlichen Namensänderung. Ziel der Reform war die Verbesserung der Rechte des Kindes, bestmögliche Förderung des Kindeswohls, Abbau bestehender rechtlicher Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie die Stärkung der Rechtspositionen der Eltern vor unnötigen staatlichen Eingriffen.(1) Auslöser dafür war die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes im Jahre 1992,(2) das der Sicherung der Rechte von Kindern dienen sollte. [...] 1 Walter, FamRZ, 1995, 1538 2 Ebert, JBl., 1995, 69 ff.

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