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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Ungerechtigkeit und Anerkennung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Ist es gerecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zugunsten des Rechts der Menschenwürde in bestimmten Fällen einzuschränken?" Dies ist der Titel und gleichzeitig die Grundfrage dieser Hausarbeit. Die Arbeit behandelt ein sehr heikles Thema, nämlich die Frage, ob man Pornographie verbieten sollte, weil sie menschenverachtend ist. Nach einer kurzen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Ungerechtigkeit und Anerkennung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Ist es gerecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zugunsten des Rechts der Menschenwürde in bestimmten Fällen einzuschränken?" Dies ist der Titel und gleichzeitig die Grundfrage dieser Hausarbeit. Die Arbeit behandelt ein sehr heikles Thema, nämlich die Frage, ob man Pornographie verbieten sollte, weil sie menschenverachtend ist. Nach einer kurzen Ausführung über John Ralws' Begriff der Gerechtigkeit befasse ich mich mit der Frage, warum rechtsradikale Äußerungen in Deutschland verboten sind. Der Grund dafür liegt darin, dass sie menschenverachtend sind bzw. die Würde bestimmter Menschen untergraben. Jedoch gibt es auch andere Dinge, die menschenverachtend sind, wie z.B. Pornografie. Pornographische Darstellungen enthalten häufig diskriminierende und demütigende Aspekte (zumindest empfinde ich als Frau dies so), dennoch ist sie aus diesem Grund nicht verboten. Selbstverständlich möchte ich die Drastigkeit des nationalsozialistischen Weltbildes gegenüber bestimmten Menschengruppen durch so einen Vergleich nicht herunterspielen. Mitte der achtziger Jahre gab es dann eine Kampagne, die von der Frauenzeitschrift "EMMA" ins Leben gerufen worden war, die genau diese Thematik zum Gegenstand hatte und die den Namen PorNOgraphie trug. Dahinter verbarg sich ein Gesetzesentwurf, der im Zivilrecht angesiedelt war, und der es Frauen und Mädchen ermöglichen sollte, Anklage zu erheben, wenn sie sich durch bestimmte pornographische Darstellungen diskriminiert, verletzt, gedemütigt oder als Frau entwertet fühlen. Am Ende meiner Arbeit komme ich zu dem Schluss, dass ich persönlich ein solches Gesetz (mit gewissen Einschränkungen) zwar befürwortet hätte, es jedoch trotzdem sehr schwierig ist, etwas mit dem Verweis auf die Verletzung der Menschenwürde verbieten zu wollen, da sich jeder in der einen oder anderen Hinsicht in seiner Würde verletzt fühlen könnte.

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