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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System Österreichs, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitige Diskussion um die Reform der österreichischen Bundesverfassung weist ein Element auf, das für Südtirol – und damit auch für die internationale Minderheitenproblematik – von besonderer Bedeutung ist. Es geht um die Frage, ob in die novellierte österreichische Bundesverfassung ein offizielles Bekenntnis zur Schutzfunktion…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System Österreichs, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitige Diskussion um die Reform der österreichischen Bundesverfassung weist ein Element auf, das für Südtirol – und damit auch für die internationale Minderheitenproblematik – von besonderer Bedeutung ist. Es geht um die Frage, ob in die novellierte österreichische Bundesverfassung ein offizielles Bekenntnis zur Schutzfunktion Österreichs gegenüber den Minderheiten in Südtirol (bzw. den „österreichischen Minderheiten“ in diesem Lande) aufgenommen werden soll. Diese Diskussion weist verschiedene Zweige auf. Sie ruft einmal in Erinnerung, dass eine völkerrechtliche Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol ohnehin schon seit 1946, also seit dem Abschluss des „Gruber-De Gasperi-Abkommens“ (auch Pariser Abkommen genannt), besteht und fragt gleichzeitig, ob eine Schutzfunktion des Mutterstaates gegenüber „seinen“ Minderheiten im Ausland vielleicht auch unabhängig vom Völkerrecht existiert. Sollte dies der Fall sein, so wäre auch ein heikles Problem gelöst, das die erwähnte Diskussion aufgeworfen hat: Darf ein Staat unilateral eine Schutzfunktion gegenüber Gruppierungen in anderen Staaten proklamieren? Zwar sind innerstaatliche Regelungen, um die es sich bei einer Verfassungsregelung handelt, völkerrechtlich grundsätzlich unwichtig, erlangen aber bei einer eventuellen Außenwirkung durchaus völkerrechtliches Konflikt-potenzial. Nach der hier vertretenen Auffassung ist dies im vorliegenden Zusammenhang allerdings nicht der Fall, weil das moderne internationale Minderheitenrecht eine generelle Interessensbekundung oder Förderung der Minderheiten im Ausland nicht verbietet. Eine andere Frage ist die, ob der Versuch einer solchen Einflussnahme politisch opportun und für die betreffenden Minderheiten auch von Vorteil ist. Warum also ist diese Schutzfunktion für die neue Bundesverfassung – und auch international gesehen – von Bedeutung? Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden.