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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wurzeln des Patentrechts gehen zurück in eine Zeit, in der technische Entwicklungen noch nicht die gleiche Bedeutung hatten, wie es seit der industriellen Revolution (18. Jahrhundert) der Fall ist. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts war der Ausgangspunkt für die Theorie des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Schon früh kam man zu der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wurzeln des Patentrechts gehen zurück in eine Zeit, in der technische Entwicklungen noch nicht die gleiche Bedeutung hatten, wie es seit der industriellen Revolution (18. Jahrhundert) der Fall ist. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts war der Ausgangspunkt für die Theorie des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Schon früh kam man zu der Erkenntnis, dass der nur auf körperliche Gegenstände bezogene Eigentumsbegriff auch auf geistige und somit nicht körperliche Gegenstände ausgeweitet werden muss. Die Umsetzung und Anerkennung erwies sich in sofern als nicht sehr überzeugend, weil die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Schutz körperlicher Gegenstände und geistiger Leistung einer grundlegenden Diskussion über den Schutzumfang des Eigentums an geistigen Leistungen entfachte. Man fing an, die geistige Leistung in Kategorien einzuteilen und diese zu definieren. Vordergründig waren hierbei die Diskussion um das Urheberrecht und die Abgrenzung zum Verlagsrecht. Weiter ging es um die Frage des Schutzes von Mustern und Modellen, aber auch von technischen Erfindungen. Das Patentrecht wurde stark von der französischen Rechtsentwicklung geprägt und fand im internationalen Recht, ebenfalls stark durch die französische Rechtsentwicklung geformt, früh seine Verankerung. Die bedeutendsten Verträge und Institutionen aus dieser Zeit sind die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums (PVÜ) von 1883, die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie der Association Internationale pour la Protection de la Propriété Industrielle (AIPPI). Aber auch jüngere internationale Patentübereinkommen sind noch vom damaligen Grundgedanken, vom geistigen Eigentum, geprägt.

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