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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, 0, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Internationale Gerechtigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Anspruch, den moralisch kontraintuitiven Implikationen des utilitaristischen Durchschnittsnutzenprinzips entgegenzuwirken, konzipiert Rawls eine Theorie, in der die moralischen Urteile des Common Sense den Bezugspunkt zur Beurteilung von Gerechtigkeitsvorstellungen bilden (vgl. Düwell/Hübenthal/Werner 2006, S. 179). Im Ergebnis stehen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, 0, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Internationale Gerechtigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Anspruch, den moralisch kontraintuitiven Implikationen des utilitaristischen Durchschnittsnutzenprinzips entgegenzuwirken, konzipiert Rawls eine Theorie, in der die moralischen Urteile des Common Sense den Bezugspunkt zur Beurteilung von Gerechtigkeitsvorstellungen bilden (vgl. Düwell/Hübenthal/Werner 2006, S. 179). Im Ergebnis stehen zwei normative Prinzipien der Gerechtigkeit, die nach Rawls die Grundstruktur einer liberalen, d. h. konstitutionellen demokratischen Gesellschaft regulieren sollen: das Prinzip der Gleichverteilung gesellschaftlicher Grundgüter sowie das so genannte Differenzprinzip. Zur Plausibilisierung dieser beiden Gerechtigkeitsprinzipien rekurriert Rawls in modifizierender Form auf das klassische Gedankenexperiment des Gesellschaftsvertrags: So kommen die Verteilungsgrundsätze durch ein hypothetisches (nicht faktisches) Vertragsverfahren zustande, bei welchem sich freie, vernünftige und rationale Individuen unter den fairen Bedingungen eines ursprünglichen Zustands der Gleichheit, dem so genannten Urzustand, einstimmig auf sie einigen. Auf diese Weise fungiert die Urzustandsidee für Rawls als epistemisch-heuristisches Mittel, um zu allgemein zustimmungsfähigen sowie universal gültigen Prinzipien intranationaler Gerechtigkeit zu gelangen. Analog geht Rawls nun auch in seinem dritten Hauptwerk Das Recht der Völker (1999, deutsch: 2002) vor, wo er die Konzeption des einzelgesellschaftlichen Urzustandes auf "eine Gesellschaft von Völkern" ausweitet (vgl. 2002, S. 1 f.) mit dem Ziel, die Prinzipien internationaler Gerechtigkeit zu eruieren und damit ein "Recht der Völker" zu entfalten, das "[...] die Grundstruktur der Beziehungen zwischen Völkern reguliert" (ebd., S. 37). Dabei versucht Rawls, dem Kriterium einer "realistischen Utopie" zu genügen, sofern er mit seinem Ansatz beansprucht, das, was man für gewöhnlich als die Grenzen des praktisch-politisch Möglichen ansieht, auszudehnen und in Einklang mit bestehenden politischen und sozialen Lebensbedingungen zu bringen (vgl. ebd., S. 13). Entgegen Rawls' Anspruch lässt sich in der einschlägigen Literatur jedoch der Vorwurf finden, die Rawls'sche Völkerrechtskonzeption sei weder hinreichend utopisch noch hinreichend realistisch (vgl. Bock 2008, S. 13). In der vorliegenden Arbeit geht es daher darum zu untersuchen, ob, und wenn ja, inwiefern Rawls' vertragstheoretische Rechtfertigung der internationalen Gerechtigkeitsprinzipien der Idee einer realistischen Utopie widerspricht.

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