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Hinter dem noch jungen Sicherheitsinstrument »intelligente Videoüberwachung« verbergen sich Techniken zur Verhaltens-, Gesichts- und Bewegungserkennung. Die Arbeit zeigt, weshalb es sich bei diesen Anwendungen um ein kategoriales Aliud gegenüber der herkömmlichen Videoüberwachung handelt. Da diese innovativen Techniken aus grundrechtlicher Warte neue Gefährdungspotenziale mit sich bringen, wird erörtert, welchen Einsatzkonzepten aus der menschlichen Würde Grenzen erwachsen. Darüber hinaus werden Einsatzstrategien beleuchtet, die Friktionen mit den Gleichheitssätzen des Art. 3 GG aufwerfen.…mehr

Produktbeschreibung
Hinter dem noch jungen Sicherheitsinstrument »intelligente Videoüberwachung« verbergen sich Techniken zur Verhaltens-, Gesichts- und Bewegungserkennung. Die Arbeit zeigt, weshalb es sich bei diesen Anwendungen um ein kategoriales Aliud gegenüber der herkömmlichen Videoüberwachung handelt. Da diese innovativen Techniken aus grundrechtlicher Warte neue Gefährdungspotenziale mit sich bringen, wird erörtert, welchen Einsatzkonzepten aus der menschlichen Würde Grenzen erwachsen. Darüber hinaus werden Einsatzstrategien beleuchtet, die Friktionen mit den Gleichheitssätzen des Art. 3 GG aufwerfen. Eine Bewertung anhand des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bildet den Schwerpunkt der Publikation. Erläutert wird, wie der Untersuchungsgegenstand auf dem Boden der Karlsruher Grundrechtsdeutung ein gegenüber herkömmlicher Technik sogar milderes Mittel sein kann. Diese Ergebnisse finden in der EMRK einen Vergleichsmaßstab. Die Zulässigkeit der neuen Technik de lege lata wird geprüft, verneint, und das für einen Gesetzesvorschlag zu fordernde Legitimationsniveau erarbeitet.