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In den meisten Gesellschaftsinsolvenzen wird sich der Insolvenzverwalter an einem Punkt mit den durch Gesellschafter ausgereichten Darlehen auseinandersetzen. Die Behandlung dieser Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch das sog. Eigenkapitalersatzrecht und insb. durch die dazugehörigen Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG a.F. geregelt. Die ersten Grundlagen für das Eigenkapitalersatzrecht legte schon der Reichsgerichtshof in einem grundlegenden Urteil im Jahre 1939. Mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch die MoMiG-Reform zum…mehr

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Produktbeschreibung
In den meisten Gesellschaftsinsolvenzen wird sich der Insolvenzverwalter an einem Punkt mit den durch Gesellschafter ausgereichten Darlehen auseinandersetzen. Die Behandlung dieser Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch das sog. Eigenkapitalersatzrecht und insb. durch die dazugehörigen Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG a.F. geregelt. Die ersten Grundlagen für das Eigenkapitalersatzrecht legte schon der Reichsgerichtshof in einem grundlegenden Urteil im Jahre 1939. Mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch die MoMiG-Reform zum 01.11.2008 ging somit eine Ära zu Ende. An die Stelle der bisherigen Rechtsprechungsregeln, deren Anwendung nach neuer Rechtslage explizit verboten ist, trat ein neugestalteter § 135 InsO. Da aber auch nach dem MoMiG die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz weiterhin eine hohe Bedeutung hat, war eine umfassende Studie zu den neuen Regelungen dringend notwendig. Die vorliegende Studie zeigt nach einem kurzen einleitenden Teil die durch die Reform eingetretenen Veränderungen zum alten Eigenkapitalersatzrecht. Ein Abschnitt der Studie untersucht im Detail die Frage nach dem Tatbestandsmerkmal "Gesellschafterdarlehen" und den damit "wirtschaftlich vergleichbaren Tatbeständen" sowie den "gesellschafterbesicherten Drittdarlehen". Hierbei werden gerade die durch die Reform eingetretenen Veränderungen thematisiert. Ein zweiter Teil der Studie analysiert die Frage der Anwendbarkeit der neuen Regelungen auf die verschiedenen Unternehmensformen. Hierbei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die EU-Auslandsgesellschaften gelegt. Denn gerade diese wollte der Gesetzgeber durch die Reform nun eindeutig den deutschen Regeln zu den Gesellschafterdarlehen unterwerfen. Die Studie fragt somit auch danach, inwieweit dieses Ziel erreicht wurde. Bei der Analyse der durch die Reform hervorgerufenen Veränderungen ist eine Frage immer wieder aufgetaucht: die Frage nach der dogmatischen Grundlage für die offensichtlich besondere Behandlung von Gesellschafterdarlehen. Mit dieser Studie wird Licht in die Diskussion nach dem Fortbestehen einer besonderen Finanzierungsfolgenverantwortung der Gesellschafter gebracht. Von der Beantwortung dieser Frage hängen auch viele praktische Fragen zum Anwendungsbereich und -umfang des neuen § 135 InsO ab. Insgesamt soll diese Studie sowohl dem praktischen Anwender der neuen Regelungen von Nutzen sein, als auch einen Beitrag zu der in der Wissenschaft immer noch nicht abgeschlossenen Diskussion nach den dogmatischen Grundlagen für die Sonderbehandlung von Gesellschafterdarlehen und deren Anwendbarkeit auf EU-Auslandsgesellschaften leisten.

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Autorenporträt
Der aus Hamm (Westf.) stammende Autor schloss sein Studium des Wirtschaftsrechts an der Fachhochschule Bielefeld und der Nelson Mandela Metropolitan University, Port Elizabeth, Südafrika, im Herbst 2009 als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) ab. Nachdem er während des Studiums zunächst in leitender Funktion bei einer studentischen Managementberatung tätig war, spezialisierte er sich nach seinem Auslandsaufenthalt auf das Insolvenzrecht. Die Studie "Insolvenzanfechtung bei Gesellschafterdarlehen" verfasste der Autor neben seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter im Münsteraner Büro einer deutschlandweit tätigen Insolvenzverwalterkanzlei. Inzwischen ist er als Verfahrensbearbeiter für Unternehmensinsolvenzen und Assistent des Insolvenzverwalters am Mannheimer Hauptsitz einer überregionalen, süddeutschen Kanzlei tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er zudem Autor des Blogs "An International Insolvency Law Blog".