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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Methoden und Forschungslogik, Note: 1,3, Universität Leipzig (Kommunikations- und Medienwissenschaft), Veranstaltung: Inhaltsanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel fünf jedem das Recht zugeschrieben, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 Abs. 1 GG). Weiterhin wird "die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" (Art. 5 Abs. 2…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Methoden und Forschungslogik, Note: 1,3, Universität Leipzig (Kommunikations- und Medienwissenschaft), Veranstaltung: Inhaltsanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel fünf jedem das Recht zugeschrieben, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 Abs. 1 GG). Weiterhin wird "die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" (Art. 5 Abs. 2 GG) gewährleistet. Der Presse wird also eine grundlegende öffentliche Aufgabe auferlegt. Laut dem Bundesverfassungsgericht zählen zu den Aufgaben, die ständige Diskussion in Gang zu halten, Informationen zu beschaffen, selbst dazu Stellung beziehen und somit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung wirken. Die jeweiligen Argumente sollen sich in Rede und Gegenrede klären, deutliche Konturen gewinnen, und es somit dem Bürger erleichtern, Urteile und Entscheidungen zu treffen (Ricker, 1983, S. 11). Das Bundesverfassungsgericht sieht die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe als eine Leistung der Gesamtpresse an. Von Interesse ist hierbei, ob alle Zeitungen ihre Aufgabe in gleichem Maße wahrnehmen. Hierzu ist ein Vergleich zweier Zeitungen notwendig. Als effizienteste empirische Methode gilt in diesem Fall die Inhaltsanalyse. Die Durchführung dieser soll in der vorliegenden Arbeit dokumentiert werden. Als Orientierung soll dabei der Forschungsablauf der Inhaltsanalyse dienen. Zunächst müssen dafür die Grundlagen der Inhaltsanalyse als empirische Methode betrachtet werden. Daran schließt sich die Planungsphase an, wo die Problemstellung definiert wird, und die daraus abgeleitete Forschungsfrage sowie die Hypothesen mittels der systematischen Dimension analysiert und definiert werden. Den Hauptteil nimmt die Entwicklungsphase ein mit der theoriegeleiteten und empiriegeleiteten Kategorienbildung. In der Testphase soll schließlich das ausdifferenzierte Kategoriensystem entwickelt werden, welches mit dem abschließenden Reliabilitätstest auf Verlässlichkeit und Funktionalität überprüft wird. Die Phasen der Auswertung und Interpretation können aufgrund von Zeit- und Ressourcenmangel nur auf theoretischer Basis erläutert werden (Früh, 1998, S. 91).

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