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Jahrelang beeinflusste eine Mitarbeiterin eines Pharmaunternehmens das Verschreibungsverhalten von Vertragsärzten zugunsten des Vertriebes eigener Produkte. Ein Prämiensystem sah vor, dem Arzt 5% des Herstellerabgabepreises zu gewähren und als eine fiktive Zuwendung für wissenschaftliche Beratungsleistung auszuweisen, wenn sich dieser als Gegenleistung dazu entschied, die Produkte des Arzneimittelherstellers bevorzugt zu verordnen. In insgesamt 16 Fällen ergab sich ein Gesamtbetrag von ca 18000 Euro, der als Vorteilsnahme durch die Ärzte angenommen wurde. Durch eine Gesetzeslücke wurde dieser…mehr

Produktbeschreibung
Jahrelang beeinflusste eine Mitarbeiterin eines Pharmaunternehmens das Verschreibungsverhalten von Vertragsärzten zugunsten des Vertriebes eigener Produkte. Ein Prämiensystem sah vor, dem Arzt 5% des Herstellerabgabepreises zu gewähren und als eine fiktive Zuwendung für wissenschaftliche Beratungsleistung auszuweisen, wenn sich dieser als Gegenleistung dazu entschied, die Produkte des Arzneimittelherstellers bevorzugt zu verordnen. In insgesamt 16 Fällen ergab sich ein Gesamtbetrag von ca 18000 Euro, der als Vorteilsnahme durch die Ärzte angenommen wurde. Durch eine Gesetzeslücke wurde dieser Sachverhalt zwar unter dem Tatbestand der Bestechung geahndet, der Fall konnte aber für keine der Parteien unter Straftatbestand gestellt werden. Demnach machen sich weder Ärzte bei Annahme von Provisionen strafbar, noch sind Pharmaunternehmen durch die Offerte von Geldern der Bestechung schuldig. Solche und weitere Fälle unlauterer Beeinflussung erwecken in der Gesellschaft kein gutes Gefühl und erzeugen neben Misstrauen und Unsicherheit bezüglich der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und Integrität der Pharmaunternehmen gleichfalls Forderungen nach mehr Transparenz und Offenlegung aller Zahlungsflüsse. Infolgedessen entfachte die Bekämpfung von korruptivem Verhalten im Gesundheitswesen auch in der Politik weitreichende Diskussionen, die den Gesetzgeber in der Pflicht sehen, das Strafgesetz entsprechend zu überarbeiten. Aufgrund der bestehenden Korruptionsrisiken, vor allem aber getrieben durch das Urteil im obigen Fall, befürchten Pharmaunternehmen nicht nur einen erheblichen Reputationsverlust, sondern auch einen nicht ausreichend rechtlichen Schutz zur Bekämpfung der Machenschaften "schwarzer Schafe" und zur Unterstützung des eigenen Verhaltenskodex. Um Korruptionsrisiken effektiv vorzubeugen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu verbessern, plädieren sie daher für ein aktives Vorgehen gegen kriminelle Handlungsweisen im Gesundheitswesen und Aufklärung der Gesellschaft. Der EFPIA-Kodex ("EFPIA Code on Disclosure of Transfer of Value from Pharmaceutical Companies to Healthcare Professionals and Healthcare Organisations") des europäischen Dachverbandes der nationalen Verbände forschender Pharmaunternehmen (kurz "EFPIA"), ist eine der untergesetzlichen Normen, die seither durch Eigeninitiative in der Ärzteschaft und der Pharmabranche vorangetrieben werden, um integres Verhalten in den Mittelpunkt zu stellen und die Verantwortung dafür zu verdeutlichen.

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