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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1.3, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundgedanke des Investmentgeschäfts besteht darin, "privaten Anlegern bereits mit kleineren Beträgen eine Vermögensanlage nach dem Prinzip der Risikomischung zu ermöglichen, die von Fachleuten erfolgsorientiert betreut und verwaltet wird." Die gesetzliche Grundlage für das Investmentgeschäft bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das AuslInvestmentG, das Gesetz über den Vertrieb ausländischer…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1.3, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundgedanke des Investmentgeschäfts besteht darin, "privaten Anlegern bereits mit kleineren Beträgen eine Vermögensanlage nach dem Prinzip der Risikomischung zu ermöglichen, die von Fachleuten erfolgsorientiert betreut und verwaltet wird." Die gesetzliche Grundlage für das Investmentgeschäft bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das AuslInvestmentG, das Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen. Im KAGG werden Kapitalanlagegesellschaften als Unternehmen definiert, "deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung" anzulegen. Dabei bilden die Einlagen und die davon beschafften Vermögenswerte ein Sondervermögen, welches vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten ist. Über die Höhe der Einlage erhält der Anleger einen Anteilschein (Investmentzertifikat). Eine Kapitalanlagegesellschaft hat die Möglichkeit mehrere Sondervermögen zu bilden, die sich jedoch in ihrer Bezeichnung unterscheiden müssen und getrennt zu halten sind. Während die Zertifikate von Publikumsfonds von jedermann erworben werden können, legen Kapitalanlagegesellschaften für institutionelle Anleger auch Spezialfonds auf. Nach der Art der Kapitalbeschaffung unterscheidet man zwischen offenen (open-end-funds) und geschlossenen (closed-end-funds) Investmentfonds. Offene Investmentfonds sind bestrebt ständig neue Anleger zu finden, um den Kapitalstock des Sondervermögens möglichst konstant zu halten bzw. zu erhöhen. Dagegen beschaffen sich geschlossene Investmentfonds, "die einer Holding vergleichbar sind," und dem KAGG nicht unterliegen nur bei ihrer Gründung Kapital. Der Kapitalstock bleibt über die gesamte Zeit des Bestehens des Fonds fix. Da viele Kleinanleger keine Möglichkeit besitzen, sich an den Entwicklungen der Finanz-märkte oder der Wirtschaft direkt zu beteiligen, bildet das Investmentsparen die einzige Alternative für diese Anleger an globalen Tendenzen zu partizipieren. Abbildung 2 stellt die Vor- und Nachteile des Investmentsparens gegenüber. Zum Schutz der Anleger hat der deutsche Gesetzgeber im KAGG strenge Richtlinien für das Betreiben eines Investmentfonds festgelegt.

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