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1 Einleitung Als ich 1992 meine Schulzeit beendete und die Ausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst bei der Stadtverwaltung in Viersen begann, war in den Medien und innerhalb und außerhalb der Verwaltung immer wieder zu vernehmen, dass die öffentlichen Haushalte und somit auch der Haushalt der Stadt Viersen konsolidiert werden müssen bzw. muss. Bei der Stadt Viersen wurde 1992 erstmalig eine Haushaltsperre durch den Kämmerer verhängt! Ganz davon abgesehen, dass dieses Instrument der Haushaltsperre schon seit dem Inkrafttreten der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung bestanden…mehr

  • Geräte: PC
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  • Größe: 20.39MB
Produktbeschreibung
1 Einleitung Als ich 1992 meine Schulzeit beendete und die Ausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst bei der Stadtverwaltung in Viersen begann, war in den Medien und innerhalb und außerhalb der Verwaltung immer wieder zu vernehmen, dass die öffentlichen Haushalte und somit auch der Haushalt der Stadt Viersen konsolidiert werden müssen bzw. muss. Bei der Stadt Viersen wurde 1992 erstmalig eine Haushaltsperre durch den Kämmerer verhängt! Ganz davon abgesehen, dass dieses Instrument der Haushaltsperre schon seit dem Inkrafttreten der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung bestanden hat, so war die tatsächliche Anwendung doch eine absolute Ausnahmeerscheinung für die Stadt Viersen. Den Eindruck, den ich als damals als noch junger Mitarbeiter der Verwaltung und auch im Kreis Viersen hatte, war der, dass die Mitarbeiter und die handelnden Personen (Stadtrat, Aufsichtsbehörden, Personalrat, Bürgermeister, Stadtdirektor, Beigeordnete, Mitarbeiter, Vereine, Kirchen, Interessenverbände) sich der Bedeutung dieser Maßnahme nicht bewusst waren. Die Verhängung der Haushaltssperre durch den Kämmerer wurde anscheinend als einmalige reflexive bzw. rückbezügliche und sich nicht wiederholende Maßnahme angesehen. Auch die politischen Entscheidungsträger, der Stadtrat mit seinen Fraktionen, maß dieser Entscheidung keine allzu große Bedeutung bei. So machte der Rat auch nicht von seinem Recht Gebrauch, gem. § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW diese Sperre wieder aufzuheben. Der gesamte Eindruck, den man gewann, war der, dass anscheinend alle Beteiligten nur von einem sehr kurzen Zeitraum ausgingen und es sich hierbei nur um eine vorübergehende und auch ansonsten nur einmalige Maßnahme handeln würde. Insgesamt muss man sagen, dass bis zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts sich die Kommunen bzw. die in den Kommunen handelnden Personen keine oder mehr oder weniger keine Gedanken angestellt haben, wie beispielsweise die finanzielle Situation der Kommunen verändert werden könnten, aber auch sonst Modernisierungen innerhalb der Kommunen umgesetzt werden könnten. Erst durch das sog. "Tilburger Modell" von der niederländischen Stadt Tilburg wurde in deutschen Kommunen die (Verwaltungs-)Modernisierung vorangetrieben. [...]

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