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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der nachfolgenden Hausarbeit möchte ich auf die Haftungsbegrenzungen bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung eingehen. Da es hier abscheinend um eine Mischform zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer Gesellschaft mit beschränkter Haft handelt, werde ich zunächst auf diese beiden Gesellschaftsformen eingehen um auf die dortigen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der nachfolgenden Hausarbeit möchte ich auf die Haftungsbegrenzungen bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung eingehen. Da es hier abscheinend um eine Mischform zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer Gesellschaft mit beschränkter Haft handelt, werde ich zunächst auf diese beiden Gesellschaftsformen eingehen um auf die dortigen Haftungsbegrenzungen einzugehen. Da es sich die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine reine Personengesellschaft handelt dürfte es hier im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Kapitalgesellschaft ist, einige Unterschiede geben. Da bei der GbR die Haftungsverhältnisse auf das gesamte Privat- und Gesellschaftsvermögen, bei der GmbH jedoch nur die Stammeinlage der Gesellschaft betroffen ist, bleibt hier nun die Frage wie es denn nun bei einer GbR mbH aussieht. Diese scheint nämlich augenscheinlich eine Mischform aus beiden Gesellschaftsformen darzustellen. Im Vorfeld möchte ich mal die Vermutung aufstellen, dass man sich die Vorteile einer GbR und die Haftungsverhältnisse einer GmbH zu nutze machen wollte. Da man volle Haftung bei einer GbR erbringen muss, dürfte es hier sicherlich einfacher sein einen höheren Kreditrahmen bei einer Bank zu erhalten. Während bei der GmbH wohl der Kreditrahmen wohl nur annähernd im Bereich des Stammkapitals anzusetzen wäre Gerade zu oben beschriebener Thematik, über die Haftungsverhältnisse einer GbR mbH, möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt noch eingehen. Und zwar aus einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom 27.09 1999. Hier wird nun in ein Gerichtverfahren beschrieben, bei dem es sich um eine Gesellschaft diesen Kalibers handelt.

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