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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Seminar Außenhandel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen zu einer außernationalen Wirtschaftseinheit umschreibt den Begriff ,,Außenwirtschaft". In wirtschaftlicher Hinsicht versteht man unter dem Begriff "Außenwirtschaft" die Gesamtheit der die Hoheitsgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten von Gebietsansässigen, staatlichen und überstaatlichen Organen, sowie alle rechtlichen und wirtschaftlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Seminar Außenhandel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen zu einer außernationalen Wirtschaftseinheit umschreibt den Begriff ,,Außenwirtschaft". In wirtschaftlicher Hinsicht versteht man unter dem Begriff "Außenwirtschaft" die Gesamtheit der die Hoheitsgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten von Gebietsansässigen, staatlichen und überstaatlichen Organen, sowie alle rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen mit kommerziellem Charakter zwischen den Gebietsansässigen und Gebietsfremden. Die außenwirtschaftliche Beziehungen eines Landes erstrecken sich auf den Handel mit Sachgütern, auf den Dienstleistungsverkehr, auf den Kapitalverkehr und auf den Zahlungsverkehr. Nichtverfügbarkeit von bestimmten Güter (z.B. Kaffee oder Bananen) und Produktionsfaktoren, Kosten und Preisvorteile ausländischer Anbieter können Gründe sein die zu Importe führen. In Hinblick auf die Exportgeschäfte liegt das betriebswirtschaftliche Interesse allgemein in der Umsatz- bzw. Gewinnerzielung, spezieller betrachtet in der Kapazitätsauslastung und damit der Beschäftigungssicherung der Unternehmen, aber daraus abgeleitet auch die Möglichkeit der Kostendegression und damit verbesserter Wettbewerbsfähigkeit im Inland und Ausland. Die BRD kann ebensowenig wie andere Staaten auf eine bestimmte Ordnung ihres Warenverkehrs mit dem Ausland verzichten. Sie bedient sich dabei vor allem der Zölle als das klassische, international anerkannten Instrument der Außenhandelspolitik. Die nationale Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet des Zollwesens wird in starkem Masse durch internationalen Verpflichtungen beschränkt. Hierzu gehört in erster Linie der EWG Vertrag, der den Rat und Kommission der EG ermächtigt, in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnungen zu erlassen. Das Außenwirtschaftsrecht und das Zollrecht in der BRD werden an die EU-Verordnungen und Richtlinien angepasst, da das supranationale Gemeinschaftsrecht Vorrang hat. Daneben setzten die BRD wie auch andere Länder, Verbote und Beschränkungen zum Schutz der Wirtschaft, der menschlichen Gesundheit, der Tier und Pflanzenwelt, der Umwelt und der öffentlichen Ordnung ein. Zu den Lenkungsmitteln für den Warenverkehr mit dem Ausland gehören ferner die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und der anderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr sowie wie die Befreiung von diesen Steuern bei der Ausfuhr.

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