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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Mannheim (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verkauf von Gütern stellt einen der häufigsten Fälle der Gewinnrealisierung dar, wobei die im Geschäftsverkehr übliche Einräumung von Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechten Fragen hinsichtlich des Gewinnrealisierungszeitpunktes aufwirft. Auf Grund der seit dem 1.1.2005 für börsennotierte Konzernunternehmen geltenden Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses nach…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Mannheim (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verkauf von Gütern stellt einen der häufigsten Fälle der Gewinnrealisierung dar, wobei die im Geschäftsverkehr übliche Einräumung von Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechten Fragen hinsichtlich des Gewinnrealisierungszeitpunktes aufwirft. Auf Grund der seit dem 1.1.2005 für börsennotierte Konzernunternehmen geltenden Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards, sind diese Sachverhalte nach nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsstandards zu beurteilen. Sinn und Zweck des vom Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) geprägten handelsrechtlichen Abschlusses, ist die Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns, wobei als oberstes Bilanzierungsziel der Gläubigerschutz zu beachten ist. Die oberste Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung ist indes geprägt vom Gedanken der decision usefulness (Nützlichkeit der Entscheidung). So soll einem weiten Adressatenkreis Informationen über das Unternehmen vermittelt werden, die diesem bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind (vgl. RK. 12). Es gilt zu untersuchen, wie der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung in den verschiedenen Rechnungslegungskonzeptionen, in Abhängigkeit von der zivilrechtlichen Vertragsausgestaltung, insbesondere bei Verträgen mit Rückgabeoption, ermittelt wird. Zu prüfen ist, ob sich auf Grund der differierenden Zielsetzung ein signifikanter Unterschied bei der bilanziellen Behandlung derartiger Sachverhalte ergibt.

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