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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: "", Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit wann kennt man das Gewohnheitsrecht bei den Albanern? Die Illyrer als Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit, und zwar in der "paläo-indoeuropäischen" Periode, auf dem Balkan gelebt haben, hatten die Sitten und Gebräuche als Hauptquelle des Rechts. Die nicht-schriftlichen juristischen Quellen oder das Gewohnheitsrecht (bei den Albanern der Kanun) greifen diese Regeln auf, die in einer früheren Entwicklungsphase…mehr

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Produktbeschreibung
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: "", Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit wann kennt man das Gewohnheitsrecht bei den Albanern? Die Illyrer als Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit, und zwar in der "paläo-indoeuropäischen" Periode, auf dem Balkan gelebt haben, hatten die Sitten und Gebräuche als Hauptquelle des Rechts. Die nicht-schriftlichen juristischen Quellen oder das Gewohnheitsrecht (bei den Albanern der Kanun) greifen diese Regeln auf, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation auf Generation übermittelt worden sind, die faktisch angewandt worden sind (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle, als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. opinio necessitatis ose opinio iuris). Die Mehrheit der Autoren, die sich mit dem Studium der Geschichte des albanischen Gewohnheitsrechts beschäftigt haben, sind der Auffassung, dass es ein von Generation zu Generation überliefertes illyrisch-dardanisch-albanisches Konglomerat ist. Im Gewohnheitsrecht fanden sich also Normen mit verfassungsmäßigen Charakter des Familien-, Zivil-, Straf- und Prozessrechts, daher wurde es auch als "Verfassung" der Albaner bezeichnet. Unter den zahlreichen Kanones, die auf den albanischen Gebieten angewandt wurden, und die eine Besonderheit der Bergregionen sind und zugleich die Quelle des albanischen Gewohnheitsrechtes darstellen, sind hervorzuheben: Der Kanun von Arber oder von Skanderbeg (1405-1468), der Kanun des Hochlandes, der Kanun der Labëria (von Papa Zhuli), der Kanun von Lekë Dukagjini (KLD), die als albanischen Gewohnheitsrechtes bekannt sind. POSITIVE UND NEGATIVE BESONDERHEITEN BEI DEN KANUNEN: Als Besonderheit dieser Kanune können diejenigen erwähnt werden, die eine positive Rolle bei der Entwicklung von juristischen Beziehungen zwischen den Bergbewohnern gespielt haben, als da sind: Der Eid, die Gastfreundschaft, die Ehre, die Mannhaftigkeit sowie diejenigen, die als negativ zu bewerten sind, wie Rache, Blutrache und Ungleichheit der Menschen.

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Autorenporträt
Der Autor Professor Dr. Islam Qerimi LLM ist Universitätsprofessor und Vizedekan an der Universität Mitrovica "Isa Boletini" im Kosovo. Seine juristische Ausbildung erhielt er an der Universität Prishtina, vervollständigt durch ein Magisterstudium an der Ruhr-Universität Bochum. Die Promotion erfolgte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Hierüber hinaus erfolgte eine Ausbildung zum Mediator in Dortmund und zum systemischen Coach in Köln. Er veröffentliche eine große Anzahl an Fachbeiträgen in europäischen, vornehmlich jedoch auch in deutschsprachigen juristischen Zeitschriften. Seit 2020 Mitglied der Albanisch-amerikanischen Akademie der Wissenschaften und Künste (THE ALBANIAN AMERICAN ACADEMY OF SCIENCE AND ARTS - NEW YORK) sowie Mitglied der Kriminologischen Gesellschaft (KrimG) e.V.. Die Kriminologische Gesellschaft (KrimG) e.V. ist eine wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologinnen und Kriminologen.