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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Kiel (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Sobald gewerblich nutzbare Geistesschöpfungen in Produkte umgesetzt werden, werden sie allgegenwärtig und damit der Nachahmung zugänglich. Das kann zu sog. "Trittbrettfahrern" führen, die durch Nachahmung wettbewerbs- und wirtschaftspolitisch unerwünschte Folgen verursachen. Gleiches kann passieren, wenn Produkte, und damit die in ihnen umgesetzten - nicht notwendig geistigen Leistungen - durch ein Kennzeichen symbolisiert werden. Durch dieses…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Kiel (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Sobald gewerblich nutzbare Geistesschöpfungen in Produkte umgesetzt werden, werden sie allgegenwärtig und damit der Nachahmung zugänglich. Das kann zu sog. "Trittbrettfahrern" führen, die durch Nachahmung wettbewerbs- und wirtschaftspolitisch unerwünschte Folgen verursachen. Gleiches kann passieren, wenn Produkte, und damit die in ihnen umgesetzten - nicht notwendig geistigen Leistungen - durch ein Kennzeichen symbolisiert werden. Durch dieses Kennzeichen erfolgt eine Verbindung der Unternehmensleistung mit der Person, die sie erbracht hat. Wird dieses Kennzeichen nachgeahmt und damit eine andere Verbindung geschaffen, wird die ursprüngliche Verbindung zerstört. Die nationalen Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz schützen daher die Schöpfer und Unternehmer, da sie sie berechtigen, anderen Personen die Verwertung ihrer Ideen oder die Verwendung ihrer Zeichen zu untersagen. Die besagten geistigen Leistungen oder Symbole sind in ihrer Wirkung jedoch nicht an nationale Grenzen gebunden und es entsteht das Bedürfnis nach einem über die Staatsgrenzen hinausreichenden Schutz. Auf Grundlage der oben erläuterten Problemstellung, wird in der folgenden Hausarbeit das Thema der gewerblichen Schutzrechte bei Auslandsgeschäften näher betrachtet. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf dem Marken- und Patentwesen liegen und hier wird insbesondere die europaweite bzw. weltweite Handhabung dieser Schutzrechte erläutert. Zur Übersichtlichkeit werden im ersten Teil der Ausarbeitung die gewerblichen Schutzrechte als solche näher definiert, im zweiten Teil dann das Markenwesen an sich, im dritten Teil das Patentwesen und im letzten Teil folgt abschließend ein Fazit zu meinen Ausführungen.

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