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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Einführung in das deutsche und europäische Datenschutzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ebenfalls wie im Privatleben, ist es in einem Arbeitsverhältnis unvermeidbar, Daten über die AN zu speichern. Adresse, Telefonnummer, Lebenslauf, alles dies ist dem Arbeitgeber frei zugänglich. Kaum ein AN weiß genau, welche Daten sein AG über ihn gespeichert hat, welche er erheben darf und welche nicht. Was aber nun…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Einführung in das deutsche und europäische Datenschutzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ebenfalls wie im Privatleben, ist es in einem Arbeitsverhältnis unvermeidbar, Daten über die AN zu speichern. Adresse, Telefonnummer, Lebenslauf, alles dies ist dem Arbeitgeber frei zugänglich. Kaum ein AN weiß genau, welche Daten sein AG über ihn gespeichert hat, welche er erheben darf und welche nicht. Was aber nun sind zweckbestimmte Daten im Arbeitsverhältnis? Ist es zulässig, Daten über die Arbeitsleistung eines AN zu erfassen? Immerhin dient dies dem AG zur Beurteilung seiner Mitarbeiter. Welche Mittel darf ein AG zur Datenerhebung einsetzen und welche dieser Mittel dringen in die Privatsphäre eines Mitarbeiters ein? Um AN einen Überblick über Ihre Rechte zu verschaffen, ihnen eine Möglichkeit der Kontrolle des AG zu ermöglichen, übernimmt der Betriebsrat die Vertretung der AN. Doch welche Rechte hat der BR? Inwiefern kann er den Datenschutz für den Angestellten kontrollieren und gewährleisten. Mit dieser Frage habe ich mich im Folgenden beschäftigt. [...]