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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftspruefung, Steuern und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: In letzter Zeit ist häufig diskutiert worden, welche bedeutende Rolle mittelständische Unternehmen an der Bruttowertschöpfung spielen. Sie stellen rund 70% der Arbeitsplätze sowie 80% der Ausbildungsplätze. Ungefähr 95% aller innovierenden Unternehmen haben weniger als 500 Beschäftigte. Stimmen vieler Politiker werden lauter, dass im Nachfolgefall die Möglichkeit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftspruefung, Steuern und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: In letzter Zeit ist häufig diskutiert worden, welche bedeutende Rolle mittelständische Unternehmen an der Bruttowertschöpfung spielen. Sie stellen rund 70% der Arbeitsplätze sowie 80% der Ausbildungsplätze. Ungefähr 95% aller innovierenden Unternehmen haben weniger als 500 Beschäftigte. Stimmen vieler Politiker werden lauter, dass im Nachfolgefall die Möglichkeit bestehen sollte, Mittelstandsunternehmen an die nächste Generation übergeben zu können. Dabei sollte die Existenz der Unternehmen durch hohe Erbschaftssteuerbelastung nicht gefährdet werden. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine Reform des Unternehmenssteuerrechts zum 01.01.2008 vor. Zur Zielsetzung dieser Reform gehören insbesondere eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, eine weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität sowie Einschränkungen von Gestaltungsmöglichkeiten. Als Eckpunkt dieser Reform wird auch die Einführung erbschaftssteuerlicher Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge genannt. Schon seit geraumer Zeit steht deshalb die Reform der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von unternehmerischen Vermögen in ständiger Diskussion. In seinem Beschluss vom 22.05.2002 hält der Bundesfinanzhof das derzeitige Erbschafssteuerrecht in vielen Teilen als nicht mit dem Grundgesetz konform. Aufgrund der unsicheren Rechtslage wird verstärkt über eine Reform des deutschen Erbschaftsteuergesetzes nachgedacht.