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  • Format: PDF

Eingriffe der Medien in den privaten Lebensbereich stehen seit einiger Zeit wieder im Blickpunkt der juristischen Fachwelt, der politischen Institutionen sowie der breiten Öffentlichkeit. Die zunehmende Zahl von Persönlichkeitsverletzungen aus kommerziellen Motiven hat dazu geführt, daß die Rechtsprechung für diese Fälle nunmehr deutlich höhere Geldentschädigungen zuspricht, um so dem Anreiz zu Persönlichkeitsverletzungen entgegenzuwirken. Normann Witzleb setzt sich in seiner rechtsvergleichenden Arbeit kritisch mit dieser an der Prävention orientierten Rechtsprechung auseinander und…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 50.46MB
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Produktbeschreibung
Eingriffe der Medien in den privaten Lebensbereich stehen seit einiger Zeit wieder im Blickpunkt der juristischen Fachwelt, der politischen Institutionen sowie der breiten Öffentlichkeit. Die zunehmende Zahl von Persönlichkeitsverletzungen aus kommerziellen Motiven hat dazu geführt, daß die Rechtsprechung für diese Fälle nunmehr deutlich höhere Geldentschädigungen zuspricht, um so dem Anreiz zu Persönlichkeitsverletzungen entgegenzuwirken. Normann Witzleb setzt sich in seiner rechtsvergleichenden Arbeit kritisch mit dieser an der Prävention orientierten Rechtsprechung auseinander und untersucht, ob es nicht wirksamere Wege gibt, monetäre Rechtsbehelfe zum Persönlichkeitsschutz einzusetzen. Er zeigt, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang das deutsche und englische Recht bei persönlichkeitsverletzenden Medienveröffentlichungen Geldersatz zuerkennen, wie schadens- und bereicherungsrechtliche Ansprüche begründet werden und in welchem Verhältnis sie zueinander sowie zu nicht-monetären Rechtsbehelfen stehen. Normann Witzleb kommt zu dem Schluß, daß Ansprüche auf Herausgabe des durch den Eingriff erzielten Erlöses für die Zwecke der Prävention und der Gewinnabschöpfung vielfach besser geeignet sind als die bisher von beiden Rechtsordnungen favorisierte Lösung über die Geldentschädigung. Der verstärkte Einsatz erlösorientierter Rechtsbehelfe würde sich nicht nur schlüssiger in die zivilrechtliche Dogmatik einfügen, sondern auch erlauben, die materiellen und immateriellen Folgen von Persönlichkeitsverletzungen differenzierter zu erfassen, und damit schwierige Bemessungsfragen vereinfachen. ist Senior Lecturer an der Monash University in Melbourne, Australien und Associate Director des Monash EU and Europe Centre.

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