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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 2,2, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Völkerrecht, auch internationales Recht; die vertraglich und gewohnheitsrechtlich normierten Rechtsgrundsätze, die im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Staaten, mit Einschränkungen auch anderer Völkerrechtssubjekte (internationale Organisationen, nationale Minderheiten) enthalten und ihr Miteinander regeln. Das Völkerrecht ist mangels einer mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 2,2, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Völkerrecht, auch internationales Recht; die vertraglich und gewohnheitsrechtlich normierten Rechtsgrundsätze, die im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Staaten, mit Einschränkungen auch anderer Völkerrechtssubjekte (internationale Organisationen, nationale Minderheiten) enthalten und ihr Miteinander regeln. Das Völkerrecht ist mangels einer mit herrschaftlicher Gewalt ausgestatteten Instanz auf den Konsens der Staatengemeinschaft als seinen Geltungsgrund angewiesen - Grundprinzip des Völkerrechtes ist die Gleichheit und Souveränität der (National-)Staaten. Als Quelle des Völkerrechtes fungieren insbesondere Verträge sowie die von den meisten Staaten anerkannten, im Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes niedergelegten, allgemeinen Rechtsgrundsätze. Die völkerrechtlichen Regeln für Verträge sind im Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 kodifiziert. Frieden (Politik), im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung und Ausbeutung.3 Ist es möglich, dass durch das Völkerrecht/Internationale Recht eine Art föderale Weltstruktur gebildet werden kann und es als allgemein gültiger Grundwert aller Staaten der Welt zur Erhaltung des Friedens fungiert? Diese Frage soll in der folgenden Hausarbeit erörtert werden. In einem ersten Teil werden verschiedene Theorieschulen der Internationalen Beziehungen beschrieben und deren Sicht auf die Möglichkeiten des Friedens zwischen den Nationen herausgestellt. In einem zweiten Teil wird dann die Entwicklung der Internationalen Beziehungen sowie des Völkerrechts beleuchtet und so die praktische Verrechtlichung des internationalen Raumes, im Bezug auf Friedenssicherung und -wahrung, erläutert.

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