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Der Quellenband bringt zunächst die Protokolle über die Beratungen des Ausschusses für Freiwillige Gerichtsbarkeit, die unter der Leitung des Staatssekretärs des Reichsjustizministeriums Franz Schlegelberger über Reformfragen des FGG beriet. Der zweite Teil der Edition bildet die Fortsetzung der in Band VI dokumentierten Beratungen zur Zivilprozessreform von 1934 bis 1937 für die Zeit von Ende 1937 bis 1942. In den Beratungen dieses Ausschusses unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Leiter der Abteilung des RJM für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht) und unter dem…mehr

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Produktbeschreibung
Der Quellenband bringt zunächst die Protokolle über die Beratungen des Ausschusses für Freiwillige Gerichtsbarkeit, die unter der Leitung des Staatssekretärs des Reichsjustizministeriums Franz Schlegelberger über Reformfragen des FGG beriet. Der zweite Teil der Edition bildet die Fortsetzung der in Band VI dokumentierten Beratungen zur Zivilprozessreform von 1934 bis 1937 für die Zeit von Ende 1937 bis 1942. In den Beratungen dieses Ausschusses unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Leiter der Abteilung des RJM für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht) und unter dem Unterausschussvorsitzenden Friedrich Lent (Professor in Erlangen) wurden alle wichtigen Themen der Zivilprozessreform (u.a. Gerichte, Streitgegenstand, Einzelrichter, Versäumnisurteil, Berufung, Revision sowie Novenrecht in der Berufungsinstanz) behandelt, die auch nach 1945 die Prozessreformen der Bundesrepublik beschäftigt haben. Die Beratungen, an denen auch österreichische Juristen teilnahmen, führten zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem österreichischen Zivilprozess von 1895 und geben einen detaillierten Einblick in die vom nationalsozialistischen Gedankengut nicht unbeeinflussten Reformideen einiger Ausschussmitglieder wie Martin Jonas (Senatspräsident des IV., familienrechtlichen Senats des Reichsgerichts), der für eine Auflockerung der Verhandlungsmaxime eintrat.

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Autorenporträt
Werner Schubert, geboren 1936, war bis 2001 Inhaber eines Lehrstuhls für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.