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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Orgnisation, Recht und Planung im Bildungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Planung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet. Diese Planung soll sich dabei neben dem nominellen Bedarf vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Modalitäten dieser Bedarfsermittlung und der Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Orgnisation, Recht und Planung im Bildungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Planung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet. Diese Planung soll sich dabei neben dem nominellen Bedarf vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Modalitäten dieser Bedarfsermittlung und der Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen liegen jedoch in den Händen der Gemeinden. Aus diesem Grunde haben sich ganz unterschiedliche Modelle der Betroffenenbeteiligung an den Planungsprozessen entwickelt. Den Gemeinden sind dabei verschiedene Möglichkeiten des Einbezugs von Jugendlichen in das planerische Handeln an die Hand gegeben. Diese rangieren zwischen vollkommener nicht-Einbeziehung bis hin zur vollen Partizipation der Jugendlichen in jeder Phase der Planung. Aber auch diese Miteinbeziehung der Betroffenen garantiert noch lange nicht, dass sich auch entsprechend gelungene Umsetzungen von Planungen, die sich an den Bedürfnissen von Kindern- und Jugendlichen orientieren, einstellen. So werden nicht selten durch Anhörungen und andere Partizipationsverfahren zwar Daten gesammelt, diese jedoch falsch ausgewertet oder aber bewusst missachtet. Auch die Formen der Bedarfsermittlung bergen Probleme in der Gestaltung von Befragungen sowie deren Auswertungen, so dass selbst gut gemeinte Versuche von Gemeinden nicht dazu führen, dass entsprechend adäquate Angebote für Kinder und Jugendliche auf Basis von Bedarfsermittlungen geschaffen werden können. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die grundlegenden Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes an die Planungstätigkeit kurz vorstellen und im Folgenden untersuchen wie gut Betroffenenbeteiligungsverfahren und andere Verfahren zur Ermittlung von Bedürfnissen es vermögen den Planungsprozess auf kommunaler Ebene zu gestalten und die planerische Tätigkeit zu unterstützen. Maßgeblich sollte dabei vor allem sein, in welchem Kosten / Nutzen Verhältnis die diversen Beteiligungsverfahren stehen und wie diese es ermöglichen, auch mit beschränkten Mitteln, dennoch Bedürfnisse zu ermitteln, die auch sinnvoll zu befriedigen sind. Es sollten also keine Luftschlösser durch die Beteiligung der Jugendlichen aufgebaut werden, die sich dann als (finanziell) nicht realisierbar erweisen und zur Folge haben, dass die Jugendlichen das Vertrauen an die Beteiligungsverfahren und deren Potential zur Verbesserung der eigenen Lebenssituation verlieren.

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