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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,7, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: Gestaltung - Interkatives Webdesign, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten zehn Jahren hat sich die Medienlandschaft stark verändert. Kein Medium hat in so kurzer Zeit eine solche Bedeutung erreicht wie das Internet. Fast jedes Unternehmen verfügt über eine Website, im Kampf um Marktanteile. Jedoch stellt sich die Frage, ob diese Websites auch jeden potenziellen Kunden anzusprechen vermögen? In diesem Zusammenhang ist es von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,7, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: Gestaltung - Interkatives Webdesign, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten zehn Jahren hat sich die Medienlandschaft stark verändert. Kein Medium hat in so kurzer Zeit eine solche Bedeutung erreicht wie das Internet. Fast jedes Unternehmen verfügt über eine Website, im Kampf um Marktanteile. Jedoch stellt sich die Frage, ob diese Websites auch jeden potenziellen Kunden anzusprechen vermögen? In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass ein Unternehmen sich auch mit den Krankheiten und Behinderungen ihrer Kundschaft zu beschäftigen lernt. Wie nimmt der potentielle Kunde das Unternehmen im World Wide Web wahr? Ist er überhaupt in der Lage den zu vermittelnden Inhalt zu sehen, wie es sich das Unternehmen bei der Konzeption vorgestellt hat? Deshalb möchte ich mich in der vorliegenden Seminararbeit mit dem Thema 'Farbenblind Surfen' beschäftigen. Anfangs stellten sich mir Fragen wie: Was sehen Farbenblinde überhaupt? Wie gehen sie mit alltäglichen Problemen um? Wie nimmt ein Farbenblinder beispielsweise eine Ampel wahr? Die Antwort ist ganz leicht! Auch wenn sie nicht die Farben rot und grün wahrnehmen, nehmen sie die unterschiedliche Anordnung der Farben wahr. Zudem hat der Gesetzgeber mit der im Juli 2002 in Kraft getretenen Rechtsverordnung 'Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV' als Teil des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) eine weitere Grundlage geschaffen. Auch wenn die Verordnung vorerst nur Behörden der Bundesverwaltung (§1 BITV) verpflichtet ihre Internetauftritte bis spätestens zum Jahr 2005 barrierefrei zu gestalten, ist ein erster Schritt in Richtung behindertengerechtes Webdesign vollzogen. Sozialminister Dr. Friedhelm Repnik kommentierte die Gesetzesänderung im November 2002 wie folgt: "Chancengleichheit muss auch für die Nutzung des Internets gelten. [...] Ziel muss deshalb sein, alle Informationen in einer für behinderte Menschen wahrnehmbaren Form zu gestalten." 1 [...] 1 n.n., Barrierefreies Internet wird Wirklichkeit: Versorgungsverwaltung präsentiert sich als erste Landesbehörde vollständig barrierefrei, http://www.ressort-mensch.de/news/detail.php4?q=0&pos=372&sid=5f12, 09.11.2003.

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