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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Fahrverbote bereits auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage umsetzbar sind oder es hierfür eines Tätigwerdens des Gesetzgebers bedarf. Insofern sollen der rechtliche Rahmen beleuchtet und darauf aufbauend der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Bezug auf Verkehrsverbote diskutiert werden. Anschließend wird die Anordnungskompetenz erörtert und zusammenfassend eine Weiterführung hinsichtlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Fahrverbote bereits auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage umsetzbar sind oder es hierfür eines Tätigwerdens des Gesetzgebers bedarf. Insofern sollen der rechtliche Rahmen beleuchtet und darauf aufbauend der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Bezug auf Verkehrsverbote diskutiert werden. Anschließend wird die Anordnungskompetenz erörtert und zusammenfassend eine Weiterführung hinsichtlich der Umsetzung von Fahrverboten gegeben. Millionen Eigentümer von privaten und gewerblichen Dieselfahrzeugen sind aufgeschreckt. Mit dem Urteil des BVerwG vom 27.02.2018 ist klar: "Diesel-Verkehrsverbote sind möglich." Das BVerwG hat damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Sowohl das Unionsrecht als auch das Bundesrecht verpflichten die zuständigen Behörden dazu, durch in Luftreinhalteplänen enthaltene geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung, der seit dem 01.01.2010 geltenden Grenzwerte für NOx, so kurz wie möglich zu halten. Aber selbst die mittlerweile zahlreichen Umweltzonen konnten bislang nicht verhindern, dass der Grenzwert von 40 µ/m3 in mehreren deutschen Städten teilweise um das Doppelte überschritten wurde. Der Großteil der NOx-Emissionen wird dabei durch den Verkehr, insb. durch Dieselfahrzeuge verursacht, nicht zuletzt von solchen, die - in weiten Teilen nur aufgrund einer systematischen Manipulation der Emissionswerte - über eine grüne Umweltplakette verfügen und die daher berechtigt sind, in den festgesetzten Umweltzonen un-gehindert zu fahren. Als Reaktion auf die dauerhafte Nichteinhaltung der Luftqualitäts-RL gab die EU-Kommission jetzt bekannt u.a. Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Unterliegt Deutschland, drohen hohe Zwangsgelder. Um dies zu verhindern, wird aktuell vor allem über Verkehrsverbote diskutiert.

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