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Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union ist derzeit durch einen einzelstaatlichen Ansatz geprägt. Die Mitgliedstaaten fördern überwiegend nur erneuerbare Energien, die auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet erzeugt worden sind (sog. 'Inlandsvorbehalt'). Vor diesem Hintergrund untersucht Lukas Assmann, inwieweit in Deutschland ein Inlandsvorbehalt gilt und ob dieser mit europäischem Primärrecht vereinbar ist. Als Untersuchungsgegenstand werden hierfür die deutschen Gesetze zur Förderung von Biogas und Biomethan, das EEG, das EEWärmeG und das BImSchG, herangezogen. Darauf…mehr

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Produktbeschreibung
Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union ist derzeit durch einen einzelstaatlichen Ansatz geprägt. Die Mitgliedstaaten fördern überwiegend nur erneuerbare Energien, die auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet erzeugt worden sind (sog. 'Inlandsvorbehalt'). Vor diesem Hintergrund untersucht Lukas Assmann, inwieweit in Deutschland ein Inlandsvorbehalt gilt und ob dieser mit europäischem Primärrecht vereinbar ist. Als Untersuchungsgegenstand werden hierfür die deutschen Gesetze zur Förderung von Biogas und Biomethan, das EEG, das EEWärmeG und das BImSchG, herangezogen. Darauf aufbauend erläutert der Autor, wie der Rechtsrahmen für den europäischen Markt für erneuerbare Energien fortentwickelt werden kann. In diesem Zusammenhang zeigt er Lösungsansätze auf, wie eine nationale Erzeugungsförderung für den europäischen Binnenmarkt zu öffnen wäre. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei einem einheitlichen Nachweissystem für den Transport von leitungsgebundenen Energieträgern zu. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der National University of Singapore; Referendariat am Oberlandesgericht München; 2015 Promotion; seit 2012 Rechtsanwalt in München.

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