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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes betreffen den Handel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicher Haushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel aus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als 2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor…mehr

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Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes betreffen den Handel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicher Haushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel aus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als 2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt, weitere 10 Mio. Personen in der landwirtschaftlichen Produktion.1 Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel in der Gemeinschaft erheblich erweitert. Der Nahrungsmittelmarkt ist jedoch starken Veränderungen, z.B. in Bezug auf den Einsatz von Zusatzstoffen2 oder der Entwicklung neuartiger Lebensmittel, unterworfen. Dies folgt zum Teil aus veränderten Essgewohnheiten, wie der Zunahme des Konsums von Fertigprodukten und diätischen Lebensmitteln. In den einzelnen Mitgliedstaaten gehen die Auffassungen über Gesundheitsgefahren aufgrund bestimmter Zusatzstoffe, Lebensmittelbestrahlung oder gentechnischer Verfahren erheblich auseinander. Hinsichtlich der Rechtssetzung besteht für die Kommission deshalb die schwierige Aufgabe, den zum Teil voneinander abweichenden Bedenken der Mitgliedstaaten in ihren Regelungsvorschlägen Rechnung zu tragen. Einheitliche Regelungen sind jedoch im Gemeinsamen Markt für Lebensmittel notwendig, da die nationalen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsmitteln typische handelsbeschränkende Maßnahmen sind. Die Kommission definiert Lebensmitteln als alle zur Aufnahme durch den Menschen bestimmten verarbeiteten, teilverarbeiteten oder unverarbeiteten Stoffe oder Erzeugnisse, mit Ausnahme von Tabak, Arzneimitteln und der gemäß den einschlägigen internationalen Übereinkommen von den Mitgliedstaaten überwachten narkotischen oder psychotropen Stoffe.3 Dieser weite Begriff umfasst sowohl Rohmaterialien, Zutaten, wie z.B. Zusatzstoffe und Aromen, als auch Kontaminanten, Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln, Getränke sowie Kaugummi. [...]

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